Kurz erklärt #7: Entschädigung fordern ohne Unterlagen?

Mittwoch, 22. August 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.


Frage: Hi Austin, ich habe eine Frage. Ich hatte eine Flugverspätung und euer Entschädigungsrechner hat mir gesagt, dass ich einen Anspruch auf Entschädigung habe und 400 Euro fordern kann. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass meine Reiseunterlagen nicht mehr habe. Kann ich dennoch einen Fall einreichen?

Austin Rogge, Claims Specialist (England): Keine Sorge, dass ist dennoch möglich! Es ist zwar immer von Vorteil, wenn alle Reisedokumente, wie beispielsweise die Tickets, Reservierungsbestätigung oder Bordkarten im Original vorliegen, da die Fluggesellschaften diese Nachweise häufig anfordern, aber nicht zwingend notwendig.

Austin Fluggastrechte kurz erklärt

Sollten die Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, reicht oftmals auch ein Zahlungsnachweis des Flugtickets oder der Pauschalreise. Darüber hinaus können Sie eine Kopie der Reiseunterlagen beim Reiseveranstalter oder bei der jeweiligen Fluggesellschaft anfragen.

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Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden, einer Überbuchung des Fluges oder einem Flugausfall hat man als Passagier häufig einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke.

Flug-Verspaetet.de setzt sich auch für Sie ein und fordert Ihre Entschädigung bei der Airline ein. Dabei handeln wir nach dem Motto „Kein Erfolg, keine Kosten“. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht:


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Fluggastrechte kurz erklärt

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