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Gesetzgebung zu den Fluggastrechten wird weiter zugunsten der Reisenden verschärft

Freitag, 8. April 2016

Die EU hat bereits vor Jahren eine erste Gesetzgebung zum Schutze Flugreisender verabschiedet, in der generelle Schadensersatzansprüche für alle Passagiere festgelegt sind. Seitdem wurde die Gesetzgebung durch zahlreiche Klagen und Verfahren kontinuierlich verschärft und präzisiert. Jetzt haben Reisende wieder einen Streit um verspätete Flüge gewonnen.

Unternehmen können Schadensersatz einklagen

Bislang konnten nur Passagiere als Einzelpersonen eine Entschädigung für ihren verspäteten Flug geltend machen. Dies wurde ausgeweitet, denn nun können auch Unternehmen den ihnen entstandenen Schaden (durch flugbedingt verspätete Mitarbeiter) geltend machen. Der Schadensersatzanspruch besteht allerdings nur, wenn entweder ein Flughafen innerhalb der EU angeflogen wurde (egal von welcher Fluggesellschaft), sowie für Flüge mit einer in der EU registrierten Gesellschaft, die einen innereuropäischen Flughafen anfliegen. Sprich, ein Flug von Berlin nach New York fällt in jedem Fall unter die Rechtsprechung, egal welche Airline geflogen ist. Auf dem Weg von New York nach Berlin jedoch trifft die Regelung nur bei europäischen Fluggesellschaften zu. Wer in dem vorbezeichneten Beispiel mit der Lufthansa fliegt, hat in jedem Fall vollen Anspruch auf Entschädigung.

Wie wird die Verspätung berechnet?

Ein früheres Verfahren legte bereits fest, dass die Ankunftszeit anhand des Zeitpunktes berechnet wird, in dem die Türen geöffnet werden und nicht, wie einige Fluggesellschaften es behaupten, ab dem Moment, in dem die Räder des Flugzeugs auf der Landebahn aufsetzen. Auch wenn die Verspätung durch einen Anschlussflug entsteht, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, dem Passagier eine Entschädigung zu zahlen.

In welchem Zeitraum kann man seinen Anspruch einreichen?

Entschädigungen für verspätete Flüge können auch rückwirkend für die Vergangeheit geltend gemacht werden. In Deutschland kann man bis zu drei Jahren rückwirkend seinen Anspruch einreichen, in England sogar bis zu sechs Jahren. Eine Übersicht über die zeitlichen Fristen der verschiedenen Länder haben wir für Sie zusammengestellt. Welche Frist angewandt wird, hängt von dem Sitz der Fluggesellschaft ab, aber auch von den Flughäfen, die beflogen worden sind.

Wie viel Entschädigung steht dem Passagier zu?

Ab einer Verspätung von drei Stunden steht jedem Passagier eine Entschädigung zwischen 250 € bis zu 600 € zu. Der genaue Betrag hängt von der Distanz des Fluges sowie davon ab, ob die Fluggesellschaft bereits vor Ort Entschädigungsleistungen erbracht hat. Überprüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner in nur zwei Minuten, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht:

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Besteht der Anspruch, egal bei welcher Verspätungsursache?

Der Anspruch besteht immer dann, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung hätte vermeiden können. In dem Moment, in dem die Verspätungsursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt, entfällt der Anspruch des Passagiers auf Entschädigung. Dies ist allerdings eine Grauzone, die es  in jedem Fall zu überprüfen lohnt, auch wenn die Airline einen erst einmal mit dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückweist. Unsere Erfolgsraten zeigen, dass Fluggesellschaften Ansprüche in erster Instanz häufig zurückweisen - mit unserem Team und unserem juristischen Fachwissen konfrontiert jedoch meist einlenken und dem Passagier den ihm zustehenden Betrag auszahlen. Fügen Sie hier* Ihre Flugdaten ein und unser Team wird Ihren Anspruch kostenlos für Sie prüfen!

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