Flugzeug enteisung air berlin

Verspätung wegen Enteisung - Passagier hat Recht auf Entschädigung

Mittwoch, 2. November 2016

Die Tage werden wieder kürzer, die Nächte kälter und das morgendliche Enteisen wird spätestens im Dezember wieder in den Tagesablauf einkehren. Genau wie wir die Scheiben unseres Autos enteisen müssen, bevor die Fahrt zur Arbeit losgehen kann, müssen auch die Flugzeuge nach dem Frost wieder startklar gemacht werden.

Im Winter kommt es regelmäßig vor, dass Flugzeuge aufgrund von Eis auf Tragflächen oder angefrorenem Getriebe nicht rechtzeitig starten können. Für Passagiere hat dies nicht selten eine lange Verspätung zur Folge.

Entschädigung bei Flugverspätung wegen Enteisung

Bislang haben Fluggesellschaften regelmäßig versucht, Entschädigungen für Flugverspätungen die durch Frost entstanden sind nicht auszuzahlen. Sie berufen sich darauf, dass es sich um widrige Wetterverhältnisse handele, die unvorhersehbar wären und daher in die Kategorie „außergewöhnlicher Umstand“ fielen. Dem widerspricht das Amtsgericht Frankfurt nun: In einem aktuellen Urteil bekräftigt das Gericht das Recht der Passagiere auf Entschädigung, wenn ihr Flug sich aufgrund von Eis und Frost verspätet.

Im konkreten Fall ging es um eine Reisende, die von Frankfurt über Kuwait nach Indien fliegen wollte. Ihr erster Flug in Frankfurt verspätete sich aufgrund von Eis auf der Tragfläche, weshalb sie ihren Anschluss in Kuwait verpasste und mit einem Tag Verspätung in Indien ankam. Sie forderte dafür 600 € Entschädigung und bekam nun Recht.

Das Enteisen des Flugzeuges gehört demnach zu den regulären Aufgaben und Pflichten der Fluggesellschaft und muss in die Planung der Winterflüge mit einbezogen werden.

Wenn auch Sie von einer Flugverspätung aufgrund von Frost und Eis betroffen sind, haben Sie also höchstwahrscheinlich ebenfalls ein Recht auf Entschädigung. Überprüfen Sie die Ihnen zustehende Entschädigung in nur wenigen Minuten mit unserem Entschädigungsrechner:

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Geschrieben von Team Flug-Verspaetet.de