British Airways

Britisch Airways lässt 15-jähriges Mädchen allein am Gate zurück

Freitag, 8. Dezember 2017

Obwohl sie ein gültiges Ticket besaß, ließ British Airways ein 15-jähriges Mädchen alleine am Gate in London zurück. Der Grund: Der Flug war überbucht und somit nicht mehr ausreichend Platz vorhanden.

Dem Mädchen aus Stuttgart, die auf der Rückreise von einem Schüleraustausch war, wurde in London-Heathrow das Boarding untersagt. Stattdessen wurde sie in einem Hotel untergebracht, da der Ersatzflug erst am nächsten Tag möglich war. In der Regel werden bei einem überbuchten Flug zunächst Freiwillige gesucht, die mit Angeboten wie Fluggutscheinen dazu gebracht werden, ihren Sitz im Flieger aufzugeben. In diesem Fall wurde jedoch einfach dem minderjährigen Mädchen die Beförderung verweigert - die Eltern reagierten bestürzt.

Auch wenn im Nachhinein alles gut gegangen ist, hat sich British Airways wiederrechtlich verhalten. Laut Gesetzt haben Minderjährige ohne Begleitung und in der Mobilität eingeschränkte Personen Vorrang und dürfen nicht ausgesondert werden. Obwohl British Airways für das minderjährige Kind eine Betreuerin organisierte, damit das Mädchen wohlbehalten zum Hotel und am nächsten Tag zu ihrem Ersatzflug kam, war das Verhalten der Fluggesellschaft nicht akzeptabel. Doch zum Glück ist das Mädchen inzwischen wohlbehalten daheim angekommen.

Entschädigung bei überbuchten Flügen

Das Fluggesellschaften Flüge überbuchen, ist eine weitverbreitete Taktik, um möglichst jeden Sitzplatz zu besetzten. Vor allem Vielflieger, die beruflich unterwegs sind, nehmen ihren gebuchten Sitzplatz oft nicht in Anspruch, da sie im Besitz eines teureren Flextickets sind, um so kurzfristig ihren Flug ändern zu können. Hier rentiert es sich für die Fluggesellschaften, wenn sie systematisch die verfügbaren Sitzplätze überbuchen. Problematisch wird diese Taktik erst, wenn plötzlich nicht mehr genug Sitzplätze zur Verfügung stehen und mehr Leute kommen, als von der Fluggesellschaft einkalkuliert.

Wurde Ihnen auch schon einmal die Beförderung zu einem bereits gebuchten Flug verweigert? Dann haben sie ein Recht auf Entschädigung. Diese könne Sie bis drei Jahre rückwirkend einfordern und beträgt, je nach Flugdistanz, zwischen 250 und 600 Euro*! Nutzen Sie jetzt unseren Entschädigungsrechner und prüfen sie kostenlos und unverbindlich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:

➜ JETZT FLUG PRÜFEN!

*Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Prinzip "Kein Erfolg, keine Kosten". Sollten Sie nach der unverbindlichen Prüfung Ihres Falls den Anspruch bei uns einreichen, erheben wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!