Frau wird wegen Ihrem Assistenztier aus dem Flugzeug geworfen

Freitag, 19. Oktober 2018

Ein unerwarteter Passagier hat vergangene Woche eine Flugverspätung verursacht. Bei einem Flug von Orlando nach Cleveland musste erst ein Therapietier, dass seiner Besitzerin Trost spenden sollte, von Bord gebracht werden, da die Richtlinien der Fluggesellschaft nicht alle Tierarten an Bord erlauben. Bei Frontier strikt verboten sind beispielsweise Nagetiere. Das Problem: Bei dem Assistenztier handelte es sich um ein Eichhörnchen!

Nagetiere sind an Bord eines Flugzeugs strengstens verboten

Da Nagetiere wie Eichhörnchen eine ernsthafte Gefahr für die Funktionstüchtigkeit eines Flugzeuges darstellen können, dürfen diese nicht an Bord gebracht werden. Die Gefahr, dass das Tier entkommt und beispielsweise wichtige Kabel anknabbert, ist einfach zu hoch.

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Deshalb bat die Crew die Passagierin, dass Flugzeug inklusive ihrem tierischen Begleiter zu verlassen. Die Frau weigerte sich jedoch, sodass letztendlich die Polizei die Frau zum Gate eskortieren musste, weshalb es zu der Flugverspätung kam.

Eichhörnchen

Vorfälle mit Therapietieren nehmen zu

In jüngster Zeit erlassen immer mehr Airlines ausführliche Regelungen, die den Transport von Assistenztieren regeln. Vor allem in den USA werden nicht nur Blindenhunde eingesetzt, sondern auch sogenannten „emotional support animals“, die beispielsweise gegen Angststörungen helfen sollen. Bei den meisten Airlines sind nun nur noch Hunde und Katzen als Unterstützungstiere zugelassen. Aber auch wenn andere Tiere bei einer Airline erlaubt sind, müssen diese rechtzeitig vor dem Flug angemeldet werden. Außerdem ist ein Nachweis eines Arztes erforderlich, dass der Passagier auf das Tier angewiesen ist.

Die verschärften Regelungen wurden notwendig, nachdem es immer wieder zu Zwischenfällen mit Assistenztieren kam: Dexter, ein Pfau, wurde ebenfalls nicht von der Airline befördert und Pebbles, ein Hamster wurde sogar von seiner Besitzerin die Toilette heruntergespült, nachdem diese ihn nicht mit an Bord nehmen durfte und keinen anderen Ausweg sah. Dieses Pony hingegen hatte offensichtlich mehr Glück:

Entschädigung, wenn die Beförderung verweigert wird

Flüge innerhalb der USA werden nicht von der EU-Verordnung 261/04 erfasst. Diese besagt, dass Passagieren eine Entschädigung zusteht, wenn diesen (ohne eigenes Verschulden, dass in diesem Fall wohl gegeben wäre) die Beförderung verweigert wird. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen starten oder in der EU landen – in letzterem Fall aber nur, wenn es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in Europa handelt.

Sollten Ihnen von der Airline die Beförderung verweigert oder der Flug annulliert worden sein, könnte Ihnen bis zu 600 Euro Entschädigung pro Passagier zustehen. Das gleiche gilt in vielen Fällen bei Verspätungen ab 3 Stunden. Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Entschädigungsrechner und finden Sie heraus, wie viel Ihnen zusteht: