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Verspätung bei Thai Airways: Passagiere müssen First Class wegen Piloten außer Dienst räumen

Montag, 22. Oktober 2018

Zwei Thai Airways Piloten weigerten sich über 2 Stunden loszufliegen, da ihren nicht im Dienst befindlichen Piloten kein Platz in der First Class gemacht wurde.

Letztendlich gaben zwei Passagiere nach und wechselten die Klasse, da sich die Piloten des Fluges von Zürich nach Bangkok weigerten, dass Flugzeug zu starten, wenn Ihre Kollegen keinen Platz in der First Class bekommen würden. Da diese aber ausgebucht war, sollten reguläre Passagiere ausweichen.

Das Pärchen, das letztendlich die Plätze räumte, beschwerte sich bei der Fluglinie und sprach davon, dass die Piloten das gesamte Flugzeug als „Geisel“ genommen hätten, um ihren Willen durchzusetzen. Außerdem merkten sie an, dass noch Plätze in der Business Class verfügbar gewesen seien.

    ⇒ First und Business Class: Was sind die Unterschiede?

Nachdem die sich außer Dienst befindlichen Piloten Plätze in der First Class bekommen hatten, startete der Flug nach über 2 Stunden Diskussion und landete letztendlich mit mehr als einer Stunde Verspätung in Bangkok. Der Präsident von Thai Airways, Sumeth Damrongchaitham, entschuldigte sich bei allen Passagieren, die von der „unprofessionellen Aktion" betroffen waren. Ob das Verhalten Konsequenzen für die Piloten haben wird, ist noch nicht bekannt.

Entschädigung bei Nichtbeförderung oder Änderung der Klasse

Grundsätzlich steht Passagieren, die ohne Selbstverschulden (z.B. zu spät am Check-In gewesen) von einem Flug ausgeschlossen bzw. denen die Beförderung verweigert wird, eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/04 zu. Diese beträgt, je nach Flugstrecke, zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Wenn Sie von solch einer Situation betroffen sind, können Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner prüfen, wie viel Ihnen zusteht:

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Auch wenn Passagiere gegen Ihren Willen in eine andere Buchungsklasse herabgestuft werden, steht diesen eine Entschädigung zu:

  • 30 % des Ticketpreises bei Flügen bis 1.500 km.
  • 50 % des Ticketpreises bei Flügen allen weiteren Flügen, die ausschließlich in der EU stattfinden oder bei Flügen zwischen 1.501 und 3.500 km.
  • 75 % des Ticketpreises bei allen weiteren Flügen.