Vueling bietet keine finanzielle Rückerstattung für Tickets

Mittwoch, 1. April 2020

Vueling, Teil einer der größten Airline-Gesellschaften IAG (International Airline Group), welche pro Jahr mehrere Milliarden Euro an Umsatz macht, hat sich geweigert, die Passagiere zu entschädigen, die von den Tausenden von Annullierungen während der COVID-19-Krise betroffen waren.

Vueling bietet derzeit auf ihrer Website die Möglichkeit, eine Rückerstattung für Flugausfälle zu beantragen. Gegenwärtig können Passagiere jedoch ausschließlich Gutscheine als Erstattungsmöglichkeit auswählen, welche noch in diesem Jahr bei der Fluggesellschaft verwendet werden müssen.

Passagierrechte werden durch europäische Richtlinien geschützt

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, regelt nicht nur das Recht auf Entschädigung für Passagiere, im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen, sondern schützt auch das Recht auf Rückerstattung im Fall von Flugannullierungen sofern die Fluggesellschaft keinen Flug zu ähnlichen Bedingungen anbieten kann. In einigen Auslegungen hat der Fluggast das Recht, eine Rückerstattung des Tickets für den annullierten Flug zu erhalten, wenn er den Flug für nicht mehr gerechtfertigt hält, beispielsweise wenn die Reise aufgrund eines verpassten Termings keinen Nutzen mehr hat. Dies trifft auch zu, wenn die Fluggesellschaft z.B. bereits einen Ersatzflug für den nächsten Tag angeboten hat.

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Sollten Sie von einem Flugausfall aufgrund von COVID-19 betroffen gewesen sein, können Sie keine Entschädigung fordern. Stattdessen haben Sie in diesem Fall Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. Vueling weigert sich gezielt diese auszuzahlen. Das Team von Flug-verspaetet.de arbeitet mit erfahrenen Anwälten zusammen und hilft Ihnen gerne, Ihren Anspruch gegen die Airline durchzusetzen. Reichen Sie Ihren Fall ganz einfach in unserem kostenlosen Erstattungsrechner ein und wir machen uns sofort für Sie an die Arbeit:

Meine Rückerstattung fordern

Einige Regierungen haben den Fluggesellschaften Recht gegeben

Sowohl in Italien als auch in den Niederlanden haben die Regierungen erklärt, dass sie den Fluggesellschaften erlauben werden, Reisegutscheine statt finanzieller Rückerstattung der Tickets anzubieten. Dies entspricht jedoch nicht dem Gesetz, und mehrere Organisationen, die die Rechte der Fluggäste verteidigen, wie z.B. flug-verspaetet.de, können versuchen, gegen diese Entscheidungen Berufung einzulegen und rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaften einzuleiten, damit die Gerichte der Länder schließlich einen Präzedenzfall schaffen können.

Warum sind Reisegutscheine für Passagiere unfair?

Die Gesetzgebung schützt das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten bei Flugausfällen, wenn die betroffenen Passagiere der Ansicht sind, dass der Grund für die Reise möglicherweise nicht mehr besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zur Hochzeit eines Familienmitglieds fliegen wollten, aber diese bereits verpasst haben). Da die vertragsbrüchige Partei die Fluggesellschaft ist, ist es vernünftig, dass der Fluggast die Möglichkeit hat, eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten.

Gutscheine entsprechen zudem dem Wert der annullierten Reise. Wenn Passagiere dann ihren Flug umbuchen wollen, müssen sie für das neue Ticket häufig mehr bezahlen.

Flug-verspaetet.de fordert Vueling und alle anderen Fluggesellschaften dazu aus, sich an die europäischen Vorschriften zu halten und die Tickets der betroffenen Passagiere zu erstatten, wenn sie diese Option gegenüber Gutscheinen oder Reisekrediten bevorzugen.


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