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Fluggastrechte nach Richtlinien-Chaos unklar: Wann steht Passagieren eine Entschädigung oder Rückerstattung zu?

Montag, 19. Oktober 2020

Der Ausbruch des Coronavirus hat die vieles in der Luftfahrtindustrie verändert. Diverse Änderungen der Airline-Richtlinien sorgen für Verwirrung unter Passagieren bezüglich ihrer Rechte.

Die EU-Fluggastrechteverordnung beschützt die Rechte aller Passagiere in Europa. Unter normalen Umständen, haben Passagiere, die von langen Verspätungen oder Flugausfällen aufgrund betriebsbedingter Probleme in den meisten Fällen ein Recht auf Entschädigung. Der Ausbruch der Coronavirus Pandemie hat die Luftfahrtindustrie jedoch ganz schön durcheinander gewirbelt. “Im Moment werden etwa 55% weniger Flüge durchgeführt als im letzten Jahr, was aufgrund von kurzfristigen Annullierungen sowie langfristigen Änderungen des Flugplans der Fall ist. Dennoch sind die Passagierzahlen während der Sommermonate angestiegen. Viele dieser Fluggäste fragen sich nun, was ihre Rechte sind, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wurde oder was sie tun sollen, wenn die Airline ihnen keine Rückerstattung oder Entschädigung gewähren will”, so Tom van Bokhoven, Gründer des Fluggastrechte-Spezialisten Flug-verspaetet.de. Alle wichtigen Infos auf einen Blick gibt es daher in diesem Artikel.

Flug-verspaetet.de Wann habe ich ein Recht auf Rückerstattung

Ich denke, dass ich Anspruch auf eine Rückerstattung habe: Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?

Rechtlich gesehen haben Airlines 7 Tage nach Bekanntgabe der Annullierung Zeit, um ihren Passagieren die Rückerstattung ihrer Ticketkosten auszuzahlen. Die meisten Fluggesellschaften berufen sich derzeit jedoch auf das hohe Aufkommen an Anfragen, um Verzögerungen im Ablauf zu rechtfertigen. Je nach Airline kann es mehrere Monate dauern, bis eine Zahlung der Rückerstattung erfolgt “Unseren Daten zufolge, halten sich derzeit weniger als 2% aller Fluggesellschaften an die rechtliche Vorgabe von 7 Tagen. Die meisten Airlines verzögern den Zahlungsprozess durch Angebot von Gutscheinen statt Rückerstattungen. Um Zahlungen zu verlangsamen oder sogar zu Vermeiden, werden daher die Konditionen der Gutscheine stark gegenüber der Rückerstattung verbessert, um Passagiere zur Annahme eines Gutscheins zu bewegen. Die Wahl diesen anzunehmen, liegt jedoch allein bei den Fluggästen. Sollten diese eine finanzielle Rückerstattung bevorzugen, muss die betroffene Airline dies gewähren”, erklärt van Bokhoven von Flug-verspaetet.de.

Was ist, wenn ich aufgrund der Sicherheitsrisiken doch nicht mehr verreisen will?

In Fällen, in denen Passagiere von ihrem Flug zurücktreten wollen, gelten die Buchungsbedingungen der Airline, denen sie bei der Buchung des Fluges zugestimmt haben. Die meisten Fluggesellschaften haben ihre Buchungsbedingungen der aktuellen Krisensituation angepasst und bieten nun häufig kostenlose Umbuchungen auf spätere Flüge oder auf Flüge an andere Destinationen an. In einigen Fällen ist es sogar möglich einen Gutschein von der Fluggesellschaft anzufordern, welcher dann in Zukunft für einen anderen Flug bei derselben Airline eingelöst werden kann. Während dies im ersten Moment ein gutes Angebot zu sein scheint, stellen Passagiere nach der Annahme häufig fest, dass die Preisdifferenz für die Buchung des neuen Fluges von ihnen getragen werden muss und dass diese Flüge häufig ein Vielfaches teurer sind. Fluggäste, welche sich zur Annullierung ihres Fluges entscheiden, haben leider kein Recht auf Rückerstattung.

Flug-verspaetet.de Recht auf Entschädigung bei Verspätung

In welchen Fällen kann ich trotz des Coronavirus eine Entschädigung verlangen?

Trotz der Auswirkungen des Coronavirus, sind derzeit 63% aller Sitze an Bord der durchgeführten Flüge belegt. Aufgrund des komplexen Systems aller, an der Durchführung eines Fluges beteiligten Parteien, beispielsweise des Kabinen- und Flughafenpersonals, sowie der Fluglotsen, kann es bei verschiedenen Prozessen häufig zu Problemen kommen, welche zu Flugverspätungen führen. Bei Verspätungen ab 3 Stunden haben Passagiere in solchen Fällen oft ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.

Das bedeutet, dass Fluggästen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zusteht, wenn ihr Flug trotz der Auswirkungen des Coronavirus durchgeführt werden konnte, aber aufgrund andere Probleme, wie z.B. technischer Defekte am Flugzeug, mehr als 3 Stunden Verspätung hatte. Agenturen, wie Flug-verspaetet.de haben sich auf den Umgang mit Airlines spezialisiert und verfügen über alle notwendigen Quellen und Daten, um festzustellen, ob ein Fluggast ein Recht auf eine Entschädigung oder Rückerstattung hat.

Wie viel Entschädigung steht mir für meinen Flug zu?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz des verspäteten Fluges ab. Je länger die Distanz, desto mehr Entschädigung erhalten Passagiere. Bei allen Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern steht Passagieren eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro pro Person zu. Bei allen Flügen innerhalb der Europäischen Union mit einer Distanz von mehr als 1.500 Kilometern haben Passagiere ein Recht auf 400 Euro Entschädigung. Ebenfalls 400 Euro pro Fluggast erhalten Passagiere auf Flügen außerhalb der EU mit einer Distanz zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern. 600 Euro Entschädigung pro Passagier können Fluggäste für verspätete Flüge verlangen, welche außerhalb der EU starten oder landen und eine Strecke von mehr als 3.500 Kilometern zurücklegen. Sollte ein solcher Langstreckenflug eine Verspätung zwischen drei und vier Stunden aufweisen, kann die Höhe der Entschädigung um 50%, also auf 300 Euro pro Person, reduziert werden.

Wie kann ich meine Entschädigung oder Rückerstattung fordern?

Über die Jahre haben Airline diverse Tricks entwickelt und Zahlungen von Entschädigungen und Rückerstattungen an Passagiere zu verzögern oder sogar ganz zu vermeiden. Um eine Rückerstattung erfolgreich einzufordern, sollten Passagiere daher alle wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel die Buchungsbestätigung oder ihre Bordkarte, wenn vorhanden, behalten und gemeinsam mit den exakten Umständen des Flugausfalls und der Anzahl aller Passagiere, die eine Rückerstattung fordern wollen, per E-Mail an die Fluggesellschaft senden. “Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Auszahlung einer Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen nach der Annullierung, werden etwa 90% aller Kundenanfragen direkt von den Airlines abgelehnt. Es ist inakzeptabel, dass Fluggesellschaften die Rechte der Fluggäste einfach ignorieren, und dass die Arbeit von Fluggastrechte-Spezialisten zur Durchsetzung der Ansprüche überhaupt notwendig ist”, so van Bokhoven.

Das Einfordern einer Entschädigung gestaltet sich wesentlich schwieriger und zeitaufwändiger als die Forderung einer Rückerstattung. Passagieren wird empfohlen, sämtliche Dokumente, sowie Rechnungen für Getränke, Verpflegung oder sogar Hotelübernachtungen, welche nach Bekanntgabe der Flugverspätung notwendig wurden, zu behalten. Zudem kann es hilfreich sein eine Bestätigung der Verspätung vom Flughafenpersonal einzuholen und Notizen zur zeitlichen Abfolge aller Geschehnisse zu erstellen. Der Austausch von Kontaktdaten mit anderen betroffenen Fluggästen kann als weiterer Beweis für die Verspätung hilfreich sein. All diese Informationen und Beweismittel können im Verlauf des Forderungsprozesses die Chancen zum erfolgreichen Erhalt einer Entschädigung erheblich steigern.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung oder Rückerstattung helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Anspruchsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Entschädigung oder eine Rückerstattung zusteht und wie viel Geld Sie bekommen könnten. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung oder Rückerstattung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!


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