Cockpit Flugzeug

Betrunkener Pilot im Cockpit verhaftet

Montag, 9. Januar 2017

Ein offensichtlich betrunkener Pilot versuchte einen Passagierjet zu steuern und wurde von der Crew gestoppt.

Am Silvestertag wurde die Crew einer Sunwing Maschine im kanadischen Calgary kurz vor dem geplanten Abflug nach Cancun, Mexiko auf das auffällige Verhalten ihres Piloten aufmerksam. Daraufhin alarmierten die Flugbegleiter die Behörden. Die eintreffende Polizei fand den Piloten bewusstlos im Cockpit vor und verhaftete ihn auf der Stelle. Ein anschließender Bluttest wies einen hohen Alkoholpegel nach, woraufhin der Mann inzwischen angeklagt wurde. Die Airline bedauerte den Vorfall und lobte die Crew für ihr vorbildliches Handeln. Die Maschine mit 99 Passagieren an Bord konnte schließlich mit einiger Verzögerung und einem neuen Piloten Richtung Cancun starten.

Ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit

Erst kürzlich sorgte ein Pilot der indonesischen Citilink Airline für ähnliches Entsetzen. Der Mann wurde trotz seines auffällig schwankenden und taumelnden Verhaltens nicht an den Sicherheitskontrollen aufgehalten. Erst als sich Passagiere nach einer unverständlichen Durchsage kurz vor dem Start weigerten an Bord zu bleiben, wurde der Pilot ersetzt. Wie sich herausstellte, stand der Mann unter dem Einfluss von Medikamenten. Da er dies jedoch vor seinem Arbeitgeber verheimlicht hatte, ist auch er nun seinen Job los.

    ⇒ Für Passagiere ok: Bier im Flugzeug!

Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen betrunkene Piloten, oder auch ein Co-Pilot, ein Flugzeug fliegen wollten. Oftmals konnten sie erst kurz vor dem Start daran gehindert werden. Während ein solcher Vorfall für den Piloten in der Regel die Kündigung zur Folge hat, müssen sich die Passagiere des betroffenen Flugs häufig auf eine längere Wartezeit einstellen. Kommt es dadurch zu einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, steht den Fluggästen nach EU-Recht sogar eine Entschädigung zu, da ein betrunkener Pilot in der Rechtsprechung nicht als Umstand höherer Gewalt zählt.

Geschrieben von Flug-Verspaetet.de