Boarding passes

Entschädigung: Die Fluggäste müssen ihre Anwesenheit im Flugzeug nicht mehr nachweisen.

Freitag, 1. November 2019

Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn für die Rechte der Fluggäste. Am Donnerstag, den 24. Oktober, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Beschluss, dass Fluggäste, die mehr als drei Stunden zu spät am Zielort ankommen, nicht mehr nachweisen müssen, dass sie an Bord des Flugzeugs waren, um ihre Entschädigung zu beanspruchen.

Kurze Zusammenfassung: Am 14. Februar 2018 erließ das französische Kassationshof, das höchste Gericht der französischen Justiz, eine überraschende Entscheidung hinsichtlich Passagieren, die verspätete Flüge erlebt hatten. Diese Passagiere mussten zuvor ihre Anwesenheit an Bord des gestörten Fluges durch eine Bordkarte nachweisen, sonst hätten sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Eine erste Entscheidung zugunsten der Fluggesellschaften

Am 26. Juli 2014 haben zwei französische Fluggäste gemäß der EU Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigung von 600 € pro Person für eine Verspätung von fünf Stunden von der französischen Fluggesellschaft XL Airways verlangt.

Ihnen wurde die Entschädigung verweigert, weil sie nicht in der Lage waren, den Nachweis über ihre Anwesenheit an Bord des Flugzeugs zu erbringen. Bis hin zu einer Klage auf Anhörung ihrer Rechte haben sie einem Gericht verschiedene Dokumente vorgelegt. Dazu gehörten ein nicht-nominatives Verspätungszertifikat sowie elektronische Tickets. Dies erwies sich jedoch als unzureichend für die Fluggesellschaft und das Gericht, das entschied, dass die Anwesenheit von Passagieren an Bord nicht nachgewiesen wurde.

Warum muss die Anwesenheit im Flugzeug bewiesen werden?

Dieser Nachweis ist erforderlich, da die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Ansprüche auf Entschädigung nicht gilt, wenn der Fluggast seinen Flug nicht abgeschlossen hat. Diese Verpflichtung wird in Artikel 3 erwähnt: "dass die Fluggäste: a) über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich (....) zur Abfertigung" einfinden.

Das Gesetz besagt nämlich, dass ein Fluggast, der wegen seiner Verspätung oder aus einem anderen Grund den Flug nicht antreten möchte, beschließen kann, seinen Kaufvertrag mit der Fluggesellschaft zu kündigen. Hat der Passagier keinen Kaufvertrag mehr mit der Fluggesellschaft, so ist die Fluggesellschaft nicht mehr zur Entschädigung verpflichtet.

Wie Fluggesellschaften es vermeiden, Entschädigungen zu zahlen

Boarding pass Bordkarte

Während die Fluggesellschaften über alle Maßnahmen verfügen, um die Anwesenheit eines Fluggastes an Bord ihres Flugzeugs nachzuweisen, haben sie oft kein Interesse daran, wenn es darum geht, Passagiere für Flugverspätungen zu entschädigen. Die Entscheidung des Kassationshofes machte die Situation unangemessen, indem sie die Fluggäste zwang, vor Gericht nachzuweisen, dass sie den von ihnen gebuchten Flug tatsächlich genommen hatten. Passagiere entledigen sich nach einem Flug der Bordkarten aus Papier, und elektronische Karten können automatisch verschwinden, was es den Passagieren oft unmöglich macht, solche Dokumente noch zur Verfügung zu stellen.

Infolge dieser Entscheidung begann ein großer Teil der Fluggesellschaften, dieses Dokument zu verlangen, was ihre Verpflichtung zur Entschädigung von Fluggästen, deren Flüge verspätet waren, erheblich reduzierte. Bei Flug-verspaetet.de wenden unsere Experten verschiedene Techniken an, um die Anwesenheit eines Passagiers an Bord eines Flugzeugs nachzuweisen, was leider Zeit in Anspruch nimmt und die für die Erlangung der Entschädigung erforderliche Zeit zwangsläufig verschiebt.

Eine neue Rechtsprechung zugunsten der Fluggäste

Während sich die Fluggesellschaften auf diese Interpretation der europäischen Regelung verlassen konnten, haben sich die Spielregeln nun geändert. Am 24. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Passagiere müssen ihre Anwesenheit beim Check-in nicht nachweisen, um eine Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 zu erhalten.

Die Behörde entschied über eine "mit Gründen versehene Anordnung" und der Gerichtshof von Luxemburg erklärte, dass "eine solche Schlussfolgerung durch das in Erwägungsgrund 1 der Verordnung dargelegte Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Fahrgäste zu gewährleisten, bestätigt wird". Er fügt hinzu, dass "Fluggäste, die eine erhebliche Verspätung auf ihrem Flug erleiden, somit von ihrem Entschädigungsanspruch Gebrauch machen können, ohne dass sie der Verpflichtung unterliegen müssen, später (....) nachzuweisen, dass sie beim Check-in des verspäteten Fluges anwesend waren".

Diese Entscheidung stellt eine wichtige Änderung für die Rechte von Fluggästen dar und wird Tausende von Fällen, die durch diese Rechtsprechung abgebrochen wurden, freisetzen. Die Fluggesellschaften ihrerseits werden aufhören, von den Fluggästen immer mehr Dokumente zu verlangen, die ausschließlich dazu dienen, ihre Entschädigungspflichten zu umgehen.

Flug verspätet, aber kein Boarding Pass?

Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne! Sollte Ihr Flug verspätet, gestrichen oder überbucht sein, haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung.