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Thomas Cook Pauschalurlauber bekommen Hilfe von der Bundesregierung

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Am 23. September gab Thomas Cook UK seine Insolvenz bekannt. Nur wenige Tage später folgte der deutsche Ableger. Kurze Zeit danach wurden zunächst alle Reisen für das Jahr 2019 abgesagt und am 12. November folgte dann die Absage alles Reisen im Jahr 2020. Dies betrifft ebenso Urlaube, die bereits ganz oder teilweise bezahlt wurden.

Condor Flug verspätet Entschädigung

Wieso greift die Bundesregierung ein?

Für den Fall einer Insolvenz sind Pauschalreisen gesetzlich verpflichtend durch einen Sicherungsschein abgesichert. Dies bedeutet, dass Kunden im Ernstfall ihr bereits bezahltes Geld zurück erhalten. Thomas Cook hatte eine solche Versicherung abgeschlossen, die maximal auszuzahlende Summe beträgt 110 Millionen Euro. Um die Verwaltung dieses Betrags kümmert sich die zuständige Versicherungsgesellschaft Zurich.

Das dieser Betrag nicht ausreichen wird um alle Betroffenen zu entschädigen, ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Anfang November wurden bereits Schäden in Höhe von 250 Millionen Euro eingereicht. Experten schätzen, dass sich die Gesamtsumme, welche den Kunden zu erstatten ist, auf 300 bis 500 Millionen Euro belaufen wird.

Nun wollen diverse Parteien den Bund in die Pflicht zwingen. Ein Rechtsguthaben, welches im Auftrag der Zurich erstellt wurde, stellt eine mögliche Staatshaftung fest. Erste Anwälte werfen dem Bund des Weiteren vor, die EU-Richtlinie zur Entschädigung von Betroffenen nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die Richtlinie besagt, dass im Falle einer Insolvenz des Veranstalters dem Kunden ein „vollumfänglicher Schutz“ zusteht. Dieser Schutz ist wegen der Deckelung der Entschädigungssumme bei 110 Millionen Euro jedoch nicht gegeben.

Die Bundesregierung will nun möglichen Klagen zuvorkommen und setzt auf eine unbürokratische Auszahlung. Betroffene müssen aktuell nicht selbst tätig werden um ihr Recht auf Rückzahlung der Reisekosten durchzusetzen. Der Bund möchte ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ anbieten. Anfang 2020 werde über weitere Schritte zur Abwicklung mit den Betroffenen informiert.

Welche Rechte haben Fluggäste von Condor?

Dank eines staatlichen Kredits von 380 Millionen Euro ist es der Fluggesellschaft gegenwärtig möglich den regulären Betrieb aufrecht zu erhalten, während sie sich nach neuen Investoren umsieht. Ein sogenanntes Schutzschirmverfahren sorgt zudem dafür, dass die Airline aus dem Konzern herausgelöst wurde. Des Weiteren bedeutet das, dass sämtliche Forderungen gegen die Fluggesellschaft, welche vor dem 26.09.2019 entstanden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sogenannte Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.

Da Condor aktuell ihrem Regelbetrieb nachgeht, muss die Airline auch ganz normal nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flugstörungen haften. Fluggäste können so bei einer Nichtbeförderung (z.B. aufgrund von Überbuchung), einem Flugausfall und einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 Euro beanspruchen.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einer Flugunregelmäßigkeit mit Condor helfen?

Wenn Ihr Flug nach dem 26. September 2019 stattgefunden hat, so  helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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