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5 verrückte Mythen übers Fliegen: Wir klären auf!

Mittwoch, 9. Oktober 2019

Fliegen ist mittlerweile etwas ganz Normales. Kaum einer saß noch nie in einem Flugzeug. Und dennoch ranken sich unzählige Mythen um das Thema. Muss ich mein Handy wirklich ausschalten? Und wozu ist eigentlich der Co-Pilot da? Viele Passagiere fragen sich dies immer noch und wissen nicht, was sie glauben sollen und was falsch ist. Wir haben 5 seltsame Mythen zusammengestellt und prüfen was wirklich dahinter steckt.

Platz 5: Mit meinem Ticket ist mir ein Platz im Flugzeug sicher

Das stimmt leider nicht ganz. In den allermeisten Fällen, kann jeder Gast mit Ticket mitfliegen, dennoch kommt es vor, dass Flüge überbucht werden. Immer wieder buchen Passagiere ein Ticket, erscheinen aber einfach nicht am Gate. Um freie Plätze im Flugzeug zu vermeiden, verkaufen Airlines häufig mehr Plätze, als im Flugzeug vorhanden sind.

Wie stark genau ein Flug überbucht wird, ist abhängig von Wochentagen und Ferienzeiten. Außerdem hängt es stark von dem jeweiligen Land ab. Japanische Fluggäste gelten als sehr zuverlässig. Flüge dort werden deshalb kaum überbucht, während es in Indien gut 10% der verfügbaren Plätze sind, die zusätzlich verkauft werden.

Aber was passiert, wenn der Flug überbucht ist und Sie nicht mitfliegen können? Das hängt stark davon ab, ob Sie freiwillig auf den Flug verzichtet haben, oder ob sie unfreiwillig zurück bleiben mussten. Im zweiten Fall haben Sie das Recht auf bis zu 600€ Entschädigung von der Airline. Fluggesellschaften versuchen häufig ihre Gäste dazu zu überreden, freiwillig nicht an Bord zu gehen, indem sie behaupten, dass ansonsten kein Recht auf Entschädigung besteht. Zumindest innerhalb der EU bzw. wenn Sie mit einer europäischen Airline fliegen, ist dies nicht wahr.

                 Auch interessant: Flug überbucht - So kommen Sie an Ihre Entschädigung

Zusätzlich zur Entschädigung, haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen beispielsweise Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen, sowie, bei Umbuchung auf einen Flug am nächsten Tag, eine Hotelübernachtung und den Transport vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück.

Falls Sie aufgrund eines Überbuchten Fluges unfreiwillig auf die Reise verzichten mussten, helfen wir Ihnen gerne dabei, ihre Entschädigung einzufordern. Dies ist auch noch bis zu 3 Jahre nach dem Flug möglich. Überprüfen Sie doch hier Ihren Anspruch:

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Platz 4: Flugzeuge lassen vor der Landung Treibstoff ab

Immer wieder hört man davon, dass Flugzeuge kurz vorm Landen sogenanntes „Fuel Dumping“, also das Ablassen von Kerosin betreiben. Und tatsächlich, hat jeder Flieger eine Vorrichtung, die es den Piloten ermöglicht, die Treibstofftanks zu entleeren. Erlaubt ist dies jedoch nicht. Nur in absoluten Notfällen wird eine Ausnahmegenehmigung von der Flugsicherung erteilt. Dies ist so selten, dass es nur bei ca. Einem von 30.000 Flügen vorkommt.

Wahr ist allerdings, dass Flugzeuge für gewöhnlich mit deutlich weniger Kerosin landen als sie starten. Das liegt aber daran, dass der Großteil schlichtweg beim Fliegen verbraucht wird. Nur bei Notlandungen kann es vorkommen, dass der Pilot Gewicht reduzieren muss und so mit Genehmigung die Tanks entleert.

Platz 3: Angeschaltete Mobiltelefone lassen Flugzeuge abstürzen

Das stimmt so nicht. Wäre es tatsächlich möglich, dass ein Flugzeug aufgrund eines angeschalteten Handys abstürzt, wären sie vermutlich gar nicht erst an Bord erlaubt. Lange Zeit hieß es, dass angeschaltete Handys, die sich nicht im Flugmodus befinden, Störungen im Funkverkehr verursachen können, weshalb die Nutzung verboten war. Doch auch hier werden Stimmen laut, dass dies aufgrund der modernen Technologie in den Flugzeugen kein Problem mehr ist.

Einer der Gründe, weshalb die Nutzung von Handys oder Smartphones immer noch nicht erlaubt ist, ist ganz einfach der Komfort der Fluggäste. Viele Passagiere schätzen Flugzeuge als Ruhezone und würden sich vom ständigen Klingeln von Telefonen oder lauten Telefonaten gestört fühlen. Das Surfen im Internet an Bord könnte zudem ein teurer Spaß sein. Die EU Roaming Verordnung gilt auf Flügen nämlich nicht, was dazu führt, das Gäste enorme Kosten anhäufen können.

Flight on board phone

Platz 2: Im Flugzeug wird man schneller betrunken

Dieses Gerücht hält sich hartnäckig. Und das obwohl es gar nicht wahr ist, zumindest nicht ganz. Maßgeblich für den Rauschzustand ist der Blutalkoholspiegel, der aussagt, wie viel Alkohol sich im Blut eines Menschen befindet. Trotzdem kann es aber passieren, dass sich Passagiere an Bord schneller betrunken fühlen, als am Boden. Aber woran liegt das?

Aufgrund des zu niedrigen Luftdrucks in großer Höhe, muss Dieser in Flugzeugen künstlich hergestellt werden. Dieser künstliche Luftdruck ist etwa so hoch wie 2000 Meter über dem Meeresspiegel. Auf dieser „Höhe“ können Passagiere problemlos atmen, nehmen jedoch weniger Sauerstoff auf als gewöhnlich. Die Flughöhe und der Kabinendruck führen also zu weniger Sauerstoff im Gehirn. Das wiederum kann zu einem Zustand der Euphorie führen. Passagiere fühlen sich betrunkener als sie eigentlich sind. Nach der Landung lässt dieser Zustand jedoch schnell wieder nach.

Platz 1: Der Pilot fliegt das Flugzeug

Es stimmt natürlich, dass der Pilot selber fliegt und auch, dass er das Kommando an Bord hat. Entgegen zahlreicher Gerüchte, übernimmt jedoch auch der Co-Pilot während des Fluges das Steuer. Zudem ist er für die Funkkommunikation und die Navigation zuständig.

Heutzutage ist eine Einteilung in „Pilot Flying“ (Fliegender Pilot) und „Pilot Not Flying“ (Nicht-fliegender Pilot) gang und gäbe. Hierbei kann der Pilot durchaus auch der nicht-fliegende Pilot sein und dann die oben beschriebenen Aufgaben des Co-Piloten übernehmen. Die beiden Crewmitglieder tauschen häufig auch zwischen Hin- und Rückflug die Plätze und somit die Aufgabenbereiche.

Flight pilot

Flug überbucht, verspätet oder gestrichen? Überprüfen Sie hier Ihren Anspruch auf Entschädigung!

Sollte Ihr Flug verspätet, gestrichen oder überbucht sein, haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben:

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