Kurz erklärt #15: Beweis für die Flugverspätung notwendig?

Donnerstag, 17. Januar 2019

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.

Frage: Aus beruflichen Gründen fliege ich häufig und erlebe daher auch oft eine Flugverspätung. Zum Glück sind diese nicht immer so lange, aber einmal waren es drei Stunden. Als ich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft gefordert habe, behauptete diese jedoch, die Verspätung hätte nur 2 Stunden und 55 Minuten betragen. Wie kann ich in Zukunft das Gegenteil beweisen?

Antwort: Dieses Problem ist in der Tat knifflig. Zuerst einmal: Entscheidend für die Dauer der Verspätung ist der Zeitpunkt, an dem das Verlassen des Flugzeugs möglich ist - also sobald die Türen geöffnet wurden und sich eine Fluggasttreppe oder -brücke an der Maschine befindet. Fluggesellschaften nutzen, insbesondere in knappen Fällen wie Ihrem, häufig den Zeitpunkt, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt. Bis das Flugzeug zum Gate gerollt ist, kann aber noch einige Zeit vergehen.

Wie kann man die Dauer einer Flugverspätung beweisen?

Teilweise kommt es auch vor, dass die Reise mit einer Verspätung von über 3 Stunden beginnt, der Pilot aber während des Fluges noch Zeit aufholen kann. Dennoch ist es ratsam, ein Foto von der Anzeigetafel zu machen, auf der die Verspätung angezeigt wird. Gleiches gilt für Benachrichtigungen der Fluggesellschaft, die Sie beispielsweise in der App oder per E-Mail erhalten haben.

Ein sehr guter Beweis für die Verspätung ist eine schriftliche Verspätungsbestätigung von der Airline. Fordern Sie diese am Schalter von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft. Diese sollte die genauen Flugzeiten, das Datum und die Flugnummer enthalten. Falls möglich, sollte auch der Grund für die Verspätung vermekrt werden. Am besten lassen Sie die Bescheinigung zusätzlich unterschreiben.

Falls Sie keine entsprechenden Beweis haben, sei es, weil sie nicht daran gedacht haben, es eilig hatten oder noch gar nichts von Ihrem Recht auf Entschädigung wussten, gibt es noch eine andere Methode: Gehören Sie zu den Menschen, die direkt nach der Landung an ihrem Handy den Flugmodus deaktivieren? Kein Problem, in diesem Fall ist dies sogar nützlich! Denn falls Sie eine Nachricht an Familie oder Freunde verschickt haben oder die SMS mit den Tarifinformationen erhalten haben, können Sie sich damit an den genauen Zeitpunkt der Landung erinnern!

Die Bordkarte als Beweis aufbewahren

Sobald Ihr Flug lange verspätet war, sollten Sie besser die Bordkarte aufbewahren. Diese ist ein Nachweis, dass Sie (rechtzeitig) eingecheckt haben. Nicht immer wird die Bordkarte benötigt, um eine Entschädigung einfordern zu können, aber einige Airline bestehen auf sie und verweigern andernfalls die Zahlung. Sollten Sie digital eingecheckt haben, bekommen Sie ein sogenanntes E-Ticket. Dieses lässt sich unter Umständen auch noch nachträglich über die entsprechende App abrufen - sicherheitshalber empfehlen wir jedoch, einen Screenshot von der mobilen Bordkarte zu schießen.

Bordkarte

Nachweise für Zusatzkosten aufheben

Ebenfalls wichtig: Bei einer Flugverspätung können Sie häufig auch die dadurch entstandenen Zusatzkosten, wie zum Beispiel die erneute Fahrt zum Flughafen per Taxi, eine Hotelübernachtung oder für Essen und Trinken am Flughafen, zurückfordern. Dafür benötigen Sie jedoch zwingend einen Beleg beziehungsweise die Quittung. Fordern Sie Ihre Entschädigung für die Flugverspätung mit Flug-Verspaetet.de ein, können wir auch diese Zusatzkosten geltend machen. Geben Sie uns einfach Bescheid!

Geltendmachung der Entschädigung: Wie Flug-Verspaetet.de hilft!

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung bei uns einreichen, können wir in unseren umfangreichen Flugdatenbanken genau überprüfen, wie viel Verspätung Ihr Flug hatte. Falls Ihnen keine Entschädigung zusteht, ist die Überprüfung für Sie kostenfrei. Falls doch, machen wir uns anschließend an die Arbeit und fordern Ihr Geld von der Fluggesellschaft ein. Dabei gilt selbstverständlich unser Motto: Kein Erfolg, keine Kosten! Nur wenn wir es schaffen, eine Entschädigung durchzusetzen, erhalten wir unsere Erfolgsprovision von 25 % (zzgl. MwSt.). Ansonsten ist der gesamte Service für Sie kostenfrei - selbst wenn wir Klage erheben!

Prüfen Sie jetzt unverbindlich in nur drei Minuten, ob und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht:

Fluggastrechte kurz erklärt

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