Kurz erklärt #13: Unterschied zwischen Entschädigung, Rückerstattung und Schadensersatz

Mittwoch, 24. Oktober 2018

Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.

Frage: Hallo Flug-Verspaetet.de Team. Ich hatte eine Flugverspätung und wollte nun wissen, ob ich dafür Schadensersatz bekommen kann. Auf eurer Homepage lese ich allerdings öfters von einer Entschädigung, und Freunde haben mir etwas von einer Rückerstattung ihrer Ticketkosten erzählt, die sie erhalten haben. Handelt es sich dabei um das Gleiche oder gibt es Unterschiede zwischen diesen Begriffen?

Antwort: In der Tat handelt es sich dabei um drei verschiedene Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen. Wir erklären gerne, wo der Unterschied zwischen einer Erstattung, Entschädigung und Schadensersatz liegt.

Entschädigung bei einer Flugverspätung

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere, deren Flug sich um mindestens 3 Stunden verspätet, einen Anspruch auf Entschädigung, sofern kein „außergewöhnlicher Umstand“ Ursache für die Verspätung ist. Die Entschädigung ist pauschal geregelt und beträgt, je nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro.

Entschädigung Beträge

Die Entschädigung, von der Verordnung auch als Ausgleichszahlung bezeichnet, soll die Unannehmlichkeiten, die durch die langen Wartezeiten entstanden sind, entschädigen (oder eben ausgleichen). Daher ist der Betrag auch nicht an die Ticketkosten gekoppelt.

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(Rück)Erstattung des Tickets bei einem Flugausfall oder Verspätung

Das Recht auf Entschädigung gilt auch bei einem Flugausfall, sofern dieser nicht mehr als 14 Tage vorher angekündigt wurde oder eine zeitnahe Ersatzbeförderung erfolgt. Zusätzlich kann man, unter gewissen Konstellationen, vom Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. In manchen Fällen besteht sogar ein Recht auf beide Zahlungen.

  • Flugverspätung ab 5 Stunden: Der Passagier kann vom Flug zurücktreten und sich die „Flugscheinkosten“ erstatten lassen, „wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist.“  Diese so in der Verordnung definierte Einschränkung kann in der Realität von der Airline aber nur äußert schwer widerlegt werden.
    Zusätzlich kann dem Fluggast, sofern alle „regulären“ Bedingungen (z.B. kein außergewöhnlicher Umstand, Abflug in der EU bzw. europäische Fluggesellschaft etc.) erfüllt wurden, eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zustehen.

  • Flugannullierung: Fällt der Flug aus, steht dem Passagier selbstverständlich die Rückzahlung seiner Ticketkosten zu. Selbst wenn ein Alternativflug angeboten wird, besteht keine Verpflichtung, diesen anzunehmen, ohne dass dieses Recht verfällt.
    Zusätzlich kann auch hier neben der Rückzahlung der Ticketkosten ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Flugannullierung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, nicht mehr als 14 Tage vor Flugdatum über die Annullierung informiert oder kein Ersatzflug angeboten wurde. Wenn ein Ersatzflug angeboten wurde, kann dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Dies hängt davon ab, wann der Passagier über den Flugausfall informiert wurde und wie viel früher bzw. später der Ersatzflug ankommt. Mehr Informationen dazu finden Sie in "Kurz erklärt #5: Entschädigung trotz Ersatzflug".

Bei einer (Rück)Erstattung handelt es sich also um die Rückzahlung eines bereits vom Kunden gezahlten Betrages.

Schadensersatz wegen einer Flugverspätung oder Flugannullierung

Einen Anspruch auf Schadensersatz hat man hingegen nur, wenn ein Schaden entstanden ist. Ob ein solches gezahlt wird, ist i.d.R. durch das Montrealer Übereinkommen geregelt. Dieses internationale Übereinkommen regelt Haftungsfragen im Luftverkehr.

Oft ist hier der Einzelfall aber schwieriger zu beurteilen und muss oft eingeklagt werden. So wurde einem Passagier, der auf einer nassen Fluggastreppe gestürzt ist und sich dabei verletzte, vom BGH ein Schmerzensgeld zugesprochen. Ebenfalls mit Verweis auf das Übereinkommen von Montreal wurde einem Arbeitgeber vom EuGH Schadensersatz zugesprochen, da dieser durch die Flugverspätung erhöhte Lohnkosten hatte.

Auch für den Fall, falls ein Koffer beschädigt wird oder das Gepäck verloren geht, ist das Montrealer Übereinkommen von Bedeutung. Grade im letzteren Fall ist wichtig zu wissen, dass die Höhe des Schadensersatzes auf ungefähr 1.100 Euro begrenzt ist. Deshalb sollten wertvolle Gegenstände, wie Schmuck oder Laptops, immer im Handgepäck befördert werden, wo diese besser vor Verlust gesichert sind.


Fluggastrechte kurz erklärt

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