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Ihre Fluggastrechte während des Coronavirus

Dienstag, 3. März 2020

Update vom 28.05.2020

Aufgrund von rasant steigenden Infektionen mit dem Coronavirus muss die Luftfahrtindustrie diverse Anpassungen an die gegenwärtige Situation machen. Tausende von Flügen fallen derzeit aus und eine eine große Anzahl an Reisenden überdenkt ihre Pläne oder sagt diese direkt ganz ab. Die gesamte Branche kämpft mit dem Rückgang der Buchungen und diverse Airlines erhalten staatliche Unterstützungen.

Was sind meine Rechte als Passagier?

Passagiere sind weltweit auf Basis der Regularien des Montrealer Übereinkommens geschützt. Das Gesetz regelt die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft, falls Ihr Flug ausfällt und Sie an einem Flughafen stranden. In diesen Fällen haben Sie ein Recht auf:

  • Verpflegung und Getränke
  • Kontaktmöglichkeiten zu Außenstehenden
  • Hotelunterkunft, falls notwendig
  • Umbuchung und Transport zu Ihrem Endziel

Flug annulliert Rechte Betreuung

In Ländern der Europäischen Union gehen Ihre Passagierrechte sogar weit über diese Basis hinaus. Das Coronavirus wird jedoch als „außergewöhnlicher Umstand“ eingestuft, was bedeutet, dass ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung nicht besteht, da die Fluggesellschaften nicht für den Ausbruch des Virus verantwortlich gemacht werden können.

Aber Achtung: Trotz dieser Regelung haben Sie weiterhin Anspruch darauf, Ihren gesamten Ticketpreis von der Airline zurückzufordern. Wie die Europäische Kommission in den letzten Monaten mehrmals bestätigt hat, können Passagiere entscheiden, ob sie für ihre Flugannullierung einen Gutschein annehmen möchten, der für einen späteren Flug mit derselber Airline eingelöst werden kann, oder ob sie ihr Geld lieber zurückbezahlt haben möchten.

Flug-verspaetet.de Tipp: Die meisten Fluggesellschaften machen es derzeit ihren Passagieren schwierig eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten einzufordern. Airlines möchten nämlich viel lieber Gutscheine ausgeben, damit das bereits bezahlte Geld für den Flug vorerst im Unternehmen bleibt. Rechtlich gesehen, muss die Airline ihrem Wunsch jedoch nachkommen und die Erstattung des Tickets innerhalb von 7 Tagen an Sie auszahlen!

Sie brauchen Hilfe beim Beantragen Ihrer Rückerstattung? Kein Problem! Flug-verspaetet.de hat 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Airlines und hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Rückerstattung von der Fluggesellschaft zu fordern - notfalls auch mit einem Gang vor Gericht.

Überprüfen Sie Ihren Flug ganz einfach in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:

Meine Rückerstattung fordern

Mein Flug wurde aufgrund des Coronavirus annulliert. Habe ich ein Recht auf Entschädigung?

Die Antwort in Kürze: Nein.

Das Coronavirus wird als ein außergewöhnlicher Umstand gewertet. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften in ihrem Handeln keinen Einfluss auf diesen Umstand haben und daher nicht für Probleme mit Flügen, die dadurch entstanden sind, haften müssen.

Für gewöhnlich werden Umstände, wie schlechte Witterungsverhältnisse, medizinische Notfälle, Erkrankungen eines Passagiers oder Streiks der Fluglotsen als solche Umstände bezeichnet. Aber auch Pandemien, wie das Coronavirus, gehören auf diese Liste.

Sie haben aber trotzdem einen Anspruch darauf die Kosten für Ihr Flugticket von der Airline zurückzuverlangen. Diese ist dazu verpflichtet Ihnen eine Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen auszuzahlen, wenn Sie dies wünschen.

Ich möchte die Reise nicht mehr antreten. Kann ich mein Geld zurück verlangen?

Sollte die Fluggesellschaft, mit der Sie verreisen wollten noch in betroffene Regionen fliegen, aber Sie möchten die Reise nicht mehr antreten, stehen die Chancen schlecht, dass Sie den gesamten Betrag Ihres Tickets zurück bekommen. Sollte das Außenministerium Flüge in bestimmte Regionen nicht offiziell verbieten, können Airlines, sofern sie das möchten, die Stornierungsgebühren bei einem Rücktritt von der Reise einbehalten. Achten Sie also besonders auf aktuelle Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen.

Unser Ratschlag:

Sollten Sie Ihren Flug mit einer Kreditkarte gebucht haben, setzen Sie sich am besten direkt mit dem Anbieter der Karte in Verbindung und erkundigen sich nach Ihrem Versicherungsschutz. Einige Unternehmen und Banken bieten diesen Service an, sodass Sie Ihre Reise möglicherweise stornieren können und eine Rückerstattung von der Versicherung erhalten, die Ihrer Kreditkarte beiliegt.

Was passiert mit Pauschalreisen?

Rechtlich gesehen besteht für Pauschalreisen, die Sie nicht mehr antreten wollen, kein Recht auf Rückerstattung oder Entschädigung, sofern keine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region vorliegt. Diverse Reiseanbieter haben jedoch auf die gesunkene Nachfrage nach Urlauben reagiert und kommen Reisenden mit Ihren Regeln zum Stornieren von Reisen entgegen. So können bei manchen Anbietern Reisen jederzeit kostenlos storniert werden. Andere Unternehmen bieten Umbuchungen an.

Sollte dieses Angebot für Ihre Reise nicht vorliegen, können Sie dennoch Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren, für den Fall, dass die Reise mit einer Kreditkarte gebucht wurde und unseren Ratschlag bezüglich der Versicherung beachten.

Ich habe ein Hotel gebucht. Kann ich den Aufenthalt stornieren?

Das hängt vom Hotel selbst ab. Einige Hotels erlauben Stornierungen bis zu einem Tag vor Ihrer Ankunft. Sollte Ihr Flug annulliert worden sein, ist es ratsam die Hotelreservierung schnellstmöglich zu stornieren. Manche Hotels bieten jedoch grundsätzlich keine Erstattungen an. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Aufenthalt zu einem reduzierten Preis gebucht wurde. Häufig werden Sie dann um eine Vorauszahlung gebeten, welche vom Hotel nicht erstattet wird.

Ist mit weiteren Annullierungen aufgrund des Coronavirus zu rechnen?

Der genaue weitere Verlauf des Coronavirus ist ungewiss und Fluggesellschaften reagieren mit ihren Annullierungen immer auf die aktuelle Lage. So wurden Strecken nach China bei den meisten Airlines zunächst nur bis Mitte Februar ausgesetzt und erst später enorm ausgeweitet. Zudem muss auf weitere Infektionen in neuen Gebieten reagiert werden.

Während erste Fluggesellschaften ihren Betrieb langsam wieder aufnehmen, ist vorerst mit weiteren Flugausfällen zu rechnen. Airlines reagieren außerdem auf die gesunkene Nachfrage nach Flügen und fahren ihr Angebot so stark zurück. Dies kann dann auch Regionen betreffen, welche nicht oder zumindest nicht stark von dem Coronavirus betroffen sind.

Mein Flug wurde aus einem anderen Grund annulliert. Was sind meine Rechte?

Wenn eine Airline Ihren Flug cancelt oder überbucht oder sich Ihr Flug verspätet haben Passagiere oft das Recht auf bis zu 600€ Entschädigung. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der zurückgelegten Distanz ab und nicht, wie häufig angenommen, vom Ticketpreis.

Flug annulliert Entschädigung Höhe

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
  • 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
  • 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Fluggesellschaften berufen sich jedoch häufig auf außergewöhnliche Umstände um eine Auszahlung dieser Entschädigung zu vermeiden. Flug-Verspaetet.de hält dies für unangebracht und versuchen so Fluggästen zu ihrem Recht auf Entschädigung zu verhelfen. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben:

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