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Ein kurzer Leitfaden zu Ihren Fluggastrechten

Freitag, 12. Juni 2020

Der Sommer kommt - trotz aller Umstände dieses Jahr. Diverse Airline beginnen langsam, ihr Flugangebot wieder auszubauen und Länder innerhalb Europas öffnen ihre Grenzen. Auch Deutschland setzt die Reisewarnungen für die meisten Länder in Europa zum 15. Juni aus. Urlaubsregionen, wie Griechenland oder Spanien legen Konzepte vor, um zu zeigen, dass ein Urlaub vor Ort durchaus möglich ist. Die Reiselust wächst. Während die Einen lieber im eigenen Land Urlaub machen, zieht es die Anderen in die Ferne. Aber was, wenn bei einer Flugreise Richtung Süden doch etwas schief läuft? Wir haben die wichtigsten Fluggastrechte hier kurz für Sie zusammengefasst!

Sie hatten bereits Probleme mit Ihrem Flug? Dann prüfen Sie ganz einfach in unserem kostenlosen Anspruchsrechner, ob Ihnen eine Erstattung Ihres Tickets oder sogar eine Entschädigung zustehen könnte:

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Was, wenn mein Flug doch annulliert wird?

Obwohl Airlines wieder anfangen zu fliegen und Reisen in Europa zu einem großen Teil möglich sind, kann sich die Situation jederzeit ändern. Wenn Ihr Flug also trotz allem aufgrund des Coronavirus von der Fluggesellschaft annulliert wird, haben Sie ein Recht auf eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 besagt nämlich, dass Passagiere für Flüge, welche aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert werden, rechtlich die Wahl haben müssen, ob Sie einen Gutschein von der Airline annehmen wollen, oder lieber das Geld für ihre ungenutzten Tickets zurückfordern wollen.

Achtung: Viele Fluggesellschaften versuchen aktuell ihren Kunden ausschließlich Gutscheine anzubieten. Bleiben Sie unbedingt stur, falls Ihnen eine Rückerstattung lieber ist! Sie haben dennoch keinen Erfolg? Kein Problem, Flug-verspaetet.de hilft Ihnen gerne die Erstattung Ihrer Ticketkosten einzufordern. Falls notwendig, bringen wir die Fluggesellschaft sogar vor Gericht. Überprüfen Sie direkt hier, ob in Ihrem Fall ein Recht auf eine Erstattung Ihrer Ticketkosten besteht:

Erstattung prüfen

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug aus einem anderen Grund ausgefallen ist?

Ihr Flug ist ausgefallen und das Coronavirus war nicht der Grund? In diesem Fall haben Sie Recht auf eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Zielort sowie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ pro Person, je nachdem wie lange Ihr Flug war und wann Sie über die Annullierung informiert wurden.

  • Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als eine Stunde früher als geplant starten, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden zwischen 7 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant starten, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Sollte die Fluggesellschaft Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über den Flugausfall und Ihre Ersatzbeförderung informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung.

Was sind meine Rechte bei einer Flugverspätung?

Ihr Flug war mehr als 3 Stunden verspätet? Dann haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann!

Flugverspätung Entschädigung Distanz

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei allen Flügen innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 1.500 Kilometern, sowie bei allen weiteren Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 600 € bei allen weiteren Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

Das Recht auf Entschädigung gilt für alle Passagiere. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden. Bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern können Fluggesellschaften die Höhe der Entschädigung um 50% reduzieren, wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt.

Achtung: Airlines versuchen häufig außergewöhnliche Umstände, wie z.B. schlechtes Wetter vorzuschieben, wenn sich ein Flug verspätet. Glauben Sie das nicht direkt, denn oft besteht trotzdem ein Recht auf Entschädigung! Sie hatten keinen Erfolg bei der Airline? Gerne überprüfen wir Ihren Fall erneut und fordern Ihre Entschädigung für Sie ein. Übrpüfen Sie hier ganz einfach und schnell, wie viel Entschädigung Ihnen zustehen könnte:

Entschädigung prüfen

Ich stecke bereits seit Stunden am Flughafen fest. Welche Rechte habe ich?

Wenn Ihr Flug bereits mehr als 2 Stunden verspätet ist, haben Sie ein Recht auf diverse Betreuungsleistungen, für die die Airline aufkommen muss. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.Flugverspätung Betreuungsleistungen

Mein Flug war überbucht. Was nun?

Wenn Ihr Flug überbucht war und Sie zurückgeblieben sind, hatten Sie vermutlich eine der untenstehenden Möglichkeiten. Ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben, hängt stark von Ihrer Wahl ab:

Sie sind unfreiwillig zurückgeblieben

Werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert und haben Ihren Platz nicht freiwillig abgegeben, dann steht Ihnen ein Recht auf finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat.

Sie sind freiwillig zurückgeblieben

Viele Airlines fragen Passagiere beim Einchecken, ob diese freiwillig von dem Flug zurücktreten würden. Als Entschädigung erhalten Fluggäste dann in der Regel Gutscheine oder Geldzahlungen und ihnen wird ein Platz im nächsten Flieger zugesichert. Teilweise erhalten diese Reisenden auch ein Upgrade der Buchungsklasse (für den späteren Flug).

Für den Fall, dass Sie freiwillig zurücktreten und im Gegenzug dafür eine Entschädigung erhalten, entfällt Ihr Recht auf jede weitere Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies ist unabhängig davon, welche Art von Entschädigung Sie erhalten haben. Treten Sie freiwillig von Ihrem Platz zurück, dann ist dies eine freiwillige Entscheidung, mit der Sie akzeptieren, zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit den Problemen von meinem Flug helfen?

Sollte Ihr Flug verspätetgestrichen oder überbucht sein, oder sich Ihr Flugplan geändert haben, haben Sie entweder ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Bei außergewöhnlichen Umständen, haben Sie außerdem ein Recht auf Erstattung Ihrer Ticketkosten. Gerne helfen wir Ihnen, auch diese einzufordern. Fluggesellschaften sind jedoch häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung oder Rückerstattung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung haben:

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