Flughafen Köln/Bonn: Mein Recht auf Entschädigung

War Ihr Flughafen Köln/Bonn-Flug verspätet oder annulliert? Sie könnten Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€ haben.

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Über den Flughafen Köln/Bonn (CGN)

Der Flughafen Köln/Bonn, dessen offizieller Name auch "Konrad Adenauer" Flughafen ist, wurde erstmals im Jahr 1938 eröffnet. Über die Jahre hat er sich zu einem der größten deutschen Drehkreuze für Frachtfluggesellschaften entwickelt. Aktuell ist Köln/Bonn somit ein wichtiges Drehkreuz für USP Airlines und FedEx. Zudem befindet sich am Flughafen Köln/Bonn die Basis der Billigfluggesellschaft Eurowings.

Im Jahr 2020 wurde der Flughafen bei den Skytrax World Airport Awards als zweitbester Regionalflughafen Europas ausgezeichnet. Der Flughafen erhielt zudem 4 von 5 Sternen und befindet sich im Ranking der World's Top 100 Airports auf Platz 30.

Was sind meine Fluggastrechte am Flughafen Köln/Bonn (CGN)?

Diverse Regulierungen bestimmen auf der ganzen Welt verbindlich, welche Rechte Passagiere im Fall von Problemen mit ihren Flügen haben. Die wichtigsten Regulationen sind die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, das Sturgeon Urteil und das Montrealer Übereinkommen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung (über 3 Stunden), einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.

So haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.

Flugausfall Betreuungsleistungen

Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.

Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.

Ihr Flug hat all diese Voraussetzungen erfüllt? Überprüfen Sie ganz einfach ob Ihnen eine Entschädigung oder eine Rückerstattung zusteht:

Das Sturgeon Urteil

Um sicherzustellen, dass Fluggäste ausreichend geschützt werden, haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 erlassen. In diesem Dokument werden Regeln über die Bedingungen für Flugannullierung und Nichtbeförderung von Passagieren festgelegt. Fünf Jahre später, im Jahr 2009, wurde im Sturgeon-Urteil entschieden, dass diese Regeln nicht nur für annullierte Flüge und Fälle von Nichtbeförderung gelten sollten, sondern auch für Flugverspätungen. Das bedeutet, dass alle Fluggäste, die in Europa Verspätungen von mehr als 3 Stunden erleiden, Anspruch auf Betreuung und in vielen Fällen auch auf Entschädigung haben.

Das Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen wurde 1999 unterzeichnet und legt Vorschriften fest, die Fluggesellschaften auf internationalen Flügen befolgen müssen. Der Vertrag schützt die Rechte von Passagieren bei Verlust bzw. Verspätung ihres Gepäcks, sowie bei Flugverspätungen und -annullierungen und Personenschäden von Passagieren.

Die EU-Fluggastrechteverordnung setzt klare Regeln zur Entschädigung von Passagieren fest, welche eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung in Kauf nehmen mussten. Hierbei gilt es vor allem zu beachten, dass es sich um eine EU-Regulierung handelt. Dies bedeutet, dass die Verordnung nur innerhalb der Europäischen Union gültig ist.

Das Montrealer Übereinkommen hingegen gilt nicht nur für den europäischen Flugverkehr, sondern auch für die meisten internationalen Flüge. Dass bedeutet, dass Passagierrechte beispielsweise auch auf Flügen von China in die USA geschützt sind.

Flugverspätung am Flughafen Köln/Bonn

Flugverspätungen sind der häufigste Grund, aus dem Entschädigungen beansprucht werden. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere des Flughafens Köln/Bonn bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist nicht, wie häufig angenommen, vom Ticketpreis abhängig, sondern von der Flugdistanz. Fluggäste erhalten jedoch immer mindestens 250 Euro Entschädigung, wenn sie ein Recht darauf haben. Diese Rechte gelten auf allen Flügen, die innerhalb der EU stattfinden, oder in der EU starten. Alternativ können die Flüge auch nur in der EU landen, jedoch müssen sie dann von Fluggesellschaften durchgeführt werden, welche ihren Hauptsitz innerhalb Europas haben.

Flugausfall am Flughafen Köln/Bonn

Im Fall eines annullierten Fluges am Flughafen Köln/Bonn besteht häufig ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Das ist dann der Fall, wenn der Fluggast von der Airline weniger als 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurde und die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse) zurückzuführen ist. Passagiere haben in diesen Fällen trotzdem weiterhin Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten.

Flugzeitänderung am Flughafen Köln/Bonn

Wenn sich der Flugplan für Ihren Flug kurzfristig ändern, haben Sie häufig ein Recht auf Entschädigung. Dieses gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als eine Stunde früher als geplant starten, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden zwischen 7 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant starten, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Sollte die Fluggesellschaft Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über den Flugausfall und Ihre Ersatzbeförderung informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Flugplanänderung leider hinnehmen. In diesem Fällen besteht dennoch ein Recht auf Rückerstattung, wenn die Fluggesellschaft keinen angemessenen Ersatzflug anbieten kann. Eine solche Information kann per Mail, SMS oder telefonisch geschehen. Dabei ist entscheidend, dass Sie die Mitteilung auch erhalten. Wird das Reisebüro von der Fluggesellschaft über die geänderten Flugzeiten informiert, unterlässt es aber, die Information rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung!

Streik am Flughafen Köln/Bonn

Ausschlaggebend für einen Entschädigungsanspruch ist die Ursache der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Die Europäische Fluggastrechteverordnung legt hierfür zwei Hauptgründe fest: Gründe, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist und Gründe, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diese zweite Kategorie wird auch als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet und umfasst z.B. schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Pandemieausbrüche oder politische Unruhen. In diesen Fällen müssen Airlines keine Entschädigung an Ihre Passagiere bezahlen.

Im Fall von Streiks ist leider häufig unklar, ob es sich bei ihnen um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, da es häufig sehr auf die genauen Umstände des Streiks ankommt.

Im Allgemeinen werden Streiks des Flughafenpersonals, sowie Streiks der Flugsicherheit als außergewöhnliche Umstände gewertet, da die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf diese Bereiche haben. Das bedeutet, dass bei Streiks des Personals am Flughafen Köln/Bonn häufig kein Recht auf Entschädigung besteht. Aber Achtung: Oft fallen aufgrund solcher Streiks nur ein paar Flüge aus und Airlines versuchen all ihre Flugverspätungen und Flugausfälle von dem Tag des Streiks auf diesen Umstand zu schieben. Häufig lohnt es sich also dennoch stur zu bleiben und genauer nachzufragen.

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU
Erhalten sie 600 € pro Passagier

Welche weiteren finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten gibt es?

Zusätzlich zu einer Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfällen am Flughafen Köln/Bonn können noch weitere Ansprüche vorliegen. Unter gewissen Umständen, haben Fluggäste das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten oder Schadensersatzansprüche.

Rückerstattung der Ticketkosten

Sollten Sie von einer Flugverspätung betroffen sein, haben Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden das Recht Ihre Reise abzubrechen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft rechtlich verpflichtet Ihnen die Ticketkosten zurückzuerstatten. Dasselbe gilt bei Flugausfällen, über welche die betroffenen Passagiere mehr als 14 Tage im Voraus annulliert wurden und für die es keine passenden Ersatzflüge gibt. Auch wenn ein Flug kurzfristig aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z.B. schlechten Witterungsverhältnissen) annulliert werden muss, haben Passagiere ein Recht auf eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten. Diese Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen durch die Airline erfolgen.

Falls Sie eine Reise mit Anschlussflug gebucht haben und eine Verspätung von mehr als 5 Stunden bei dem Zwischenstopp eintritt, haben Sie zusätzlich ein Recht auf Rücktransport zum Ausgangsflughafen. Die Kosten für den Rücktransport müssen von der Airline übernommen werden und die dafür fälligen Kosten dürfen nicht von der Rückerstattung Ihres Ticketpreises abgezogen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine alternative Beförderung zum Endziel der Reise keinen Sinn mehr macht, weil Sie beispielsweise Ihren wichtigen Termin bereits verpasst haben.

Schadensersatz

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig das Wort „Schadensersatz“ gleichgesetzt mit einer Entschädigung oder Erstattung der Ticketkosten. Korrekt ist das nicht, dann bei einem Schadensersatz geht es darum, dass die zuständige Fluggesellschaft für Folgeschäden, die aus der Flugverspätung resultieren, aufkommen muss. Diese Schadensersatzansprüche sind häufig nicht einfach einzufordern, Passagiere sollten sich jedoch dennoch die Mühe machen und es versuchen.

Sollten Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, ist es ratsam sich zunächst die relevanten Gesetzestexte durchzulesen. Schadensersatzansprüche bei Flugverspätung ergeben sich zum Einen aus dem Montrealer Abkommen, sowie §§280, 281 BGB und Artikel 12 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

Bei der Einforderung dieser Ansprüche ist Vorsicht geboten, in gewissen Fällen kann eine Anrechnung der Ausgleichszahlungen (z.B. Entschädigung für Flugverspätung) auf die Höhe des Schadensersatzes rechtens sein. In diesem Fall lohnt sich das Durchsetzen der Schadensersatzansprüche nur, wenn die Summe den Betrag der zu zahlenden Entschädigung übersteigt.

Einige Beispiele für Schadensersatzansprüche durch eine Flugverspätung sind:

  • Schadensersatz bei einem verpassten Termin: Die Durchsetzung dieses Anspruchs wird als besonders komplex angesehen, daher empfehlen wir den Einsatz eines Anwalts. Dieser Schadensersatzanspruch kann zudem, wie oben erwähnt, mit den Ausgleichszahlungen verrechnet werden.
  • Schadensersatz für eine Ersatzbeförderung, Verpflegung oder eine Unterkunft: Sollte die Fluggesellschaft nicht für die Betreuungsleistungen aufkommen, zu deren Bereitstellung sie verpflichtet ist, können Sie diese Leistungen dennoch auf eigene Rechnung nutzen. Heben Sie unbedingt alle Belege auf, denn alle Zahlungen, die Sie im Bezug auf Betreuungsleistungen getätigt haben, können Sie im Rahmen Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz von Lufthansa zurückverlangen. Die Beträge können nicht auf die Entschädigung angerechnet werden.
  • Ansprüche gegen Reiseveranstalter: Zusätzlich zur Entschädigungszahlung von Lufthansa können Sie gegebenenfalls das Recht auf eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter haben.
  • Ersatz der Rechtsanwaltskosten: Da sich Airlines häufig weigern Entschädigungen auszuzahlen, kann es passieren, dass diese Fälle in Rechtsstreits enden und sogar vor Gericht gehen. Verliert die Fluggesellschaft dann den Fall und muss die Entschädigung auszahlen, können Sie zusätzlich Ihre Anwaltskosten als Schadensersatz geltend machen und von Lufthansa zurückverlangen.

Wie kann ich meine Entschädigung oder Rückerstattung fordern?

In einigen, wenigen Fällen ist es ganz einfach eine Rückerstattung einzufordern. Sollten Sie lange im Voraus von Ihrem Flugausfall erfahren haben, bieten einige Airlines simple Online-Formulare an, über die eine Rückerstattung beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen dieser Formulare häufig Daten, wie z.B. Ihre Buchungsnummer abgefragt werden können. Achten Sie daher darauf, dass Ihnen alle wichtigen Dokumente, wie Ihre Buchungsbestätigung und ihr elektronisches Ticket vorliegen. Diverse Fluggesellschaften bieten Rückerstattungen nur an, wenn diese per E-Mail oder sogar telefonisch beantragt werden. Dies ist nicht besonders nutzerfreundlich, kann jedoch dennoch zum Ziel führen. Stellen Sie sicher, dass auch in diesem Fall alle wichtigen Unterlagen vorliegen, sodass Sie die geforderten Daten angeben können.

Sollten Sie ein Recht auf Entschädigung haben, gestaltet sich die Durchsetzung Ihrer Rechte häufig komplizierter. Dennoch gibt es einige Tipps, die Ihnen dabei helfen, Ihre Entschädigung von der Fluggesellschaft einzufordern:

  • Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise und lassen Sie sich Ihre Verspätung oder Ihren Flugausfall zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern von der Airline bestätigen.
  • Bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung oder Annullierung in Erfahrung. Im Fall von außergewöhnlichen Umständen haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Bei anderen Gründen haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine weitergehende finanzielle Entschädigung. Sollte dies der Fall sein, sind alle zusätzlichen Informationen, die Sie in Erfahrung bringen können, hilfreich beim Fordern einer Entschädigung.
  • Tauschen Sie, wenn möglich, Ihre Kontaktdaten mit denen von anderen Passagieren aus. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche unterstützen.

Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an die Airline und fordern schriftlich die Entschädigung oder Rückerstattung. Hierbei schildern Sie, bei Entschädigungsansprüchen, den genauen Sachverhalt Ihres Flugausfalls oder Ihrer Verspätung, nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Entschädigung fordern und definieren, wie viel Entschädigung Sie pro Personen verlangen. Alternativ definieren Sie, bei Rückerstattungsansprüchen, für wie viele Gäste Sie die Rückerstattung der Ticketkosten fordern möchten.

Dieses Verfahren gegen die Airline kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern Ihr Geld auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-Verspaetet.de Ihnen gerne weiter.

Bis wann kann ich mein Geld fordern?

In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung oder Rückerstattung bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Hierbei gilt es zu beachten, dass unwichtig ist, wann im Jahr der Flug stattfindet, oder stattfinden sollte. Der Anspruch gilt grundsätzlich bis zum 31. Dezember drei Jahre nach dem Flug. Sollte Ihr Flug also in Januar 2017 verspätet gewesen oder ausgefallen sein, können Sie Ihre Entschädigung bzw. Rückerstattung noch bis 31. Dezember 2020 einfordern. Ist Ihr Flug als im April 2020 als Folge der Corona-Krise annulliert worden, können Sie Ihre Rückerstattung noch bis 31. Dezember 2022 einfordern.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?

Fluggesellschaften versuchen grundsätzlich, Entschädigungen nicht auszubezahlen. Hierbei ist es ihnen häufig egal, ob sie dazu rechtlich verpflichtet wären oder nicht. Aus diesem Grund haben sich die Airlines diverse Tricks einfallen lassen, um es Passagieren zu erschweren, Ihre Entschädigung einzufordern.

Fluggäste, welche bei der Airline anrufen, werden in Warteschlangen vertröstet und Passagiere, die sich per E-Mail melden, müssen häufig bis zu 2 Monate auf eine Antwort warten. Frühestens zu diesem Zeitpunkt ist dann eine Auszahlung der Entschädigung möglich. In diesen Antwort-E-Mails berufen sich die Fluggesellschaften jedoch meist darauf, dass die Flugverspätung einem außergewöhnlichen Umstand geschuldet ist, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Häufig stimmt dies jedoch nicht. Aufgrund langwieriger Streitereien und der Ausreden von Fluggesellschaften kann es oft Jahre dauern, bis diese zur Auszahlung einer Entschädigung bereit sind.

Eine Rückerstattung müssen Sie rechtlich gesehen innerhalb von 7 Tagen nach der Annullierung erhalten. In der Praxis ist dies jedoch meist nicht der Fall. Stattdessen verstecken Airlines die Option zum Fordern einer Erstattung gekonnt auf ihrer Website oder versuchen Kunden zum Annehmen von Gutscheinen zu zwingen.

Flug-Verspaetet.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, Erstattungs- und Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Im Idealfall ist eine positive Rückmeldung der Fluggesellschaft innerhalb weniger Tage (bei Rückerstattungen) bzw. weniger Monate (bei Entschädigungen) möglich. Sollte sich die Fluggesellschaft jedoch auch nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, das Geld auszuzahlen, kann es notwendig sein mit dem Anspruch vor Gericht zu gehen. In diesem Fall ist Flug-Verspaetet.de an die festgelegten Wartezeiten von Gerichten gebunden, weshalb es über ein Jahr dauern kann, bis die Entschädigung oder die Rückerstattung ausbezahlt wird.

Wieso sollte ich mir von einem Fluggastrechte-Spezialisten helfen lassen?

Eine Entschädigung oder eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten von Fluggesellschaften zu verlangen, kann ein nervenaufreibendes und zeitaufwendiges Unterfangen sein. Airlines haben eine Reihe an diversen Tricks, mit denen sie es vermeiden, Ansprüche an betroffene Passagiere auszuzahlen. Unter anderem werden Kunden schlichtweg ignoriert oder immer wieder vertröstet. Oftmals wird auch versucht Passagieren Gutscheine anzubieten, welche weit unter dem Wert der eigentlichen Entschädigung liegen. Im Gegenzug für Gutscheine, werden die Kunden dann zum Unterschreiben einer Verzichtserklärung gezwungen. Auch bei Rückerstattungsansprüchen werden Passagiere häufig schlicht mit einem Gutschein abgespeist.

Diese Aktivitäten funktionieren, da Fluggesellschaft auf die Unwissenheit ihrer Kunden setzen und hoffen, dass diese irgendwann genervt sind und wieder aufgeben. Der Service von Flug-Verspaetet.de ist in diesem Fall für Sie da und hilft Ihnen weiter. Unser erfahrenes Team kennt die Tricks der Airlines und weiß, wie man damit umgeht. Sollte eine Fluggesellschaft Ihr Recht auf Entschädigung oder Rückerstattung nicht anerkennen, gehen wir zudem für Sie vor Gericht um Ihren Anspruch gemeinsam mit unseren Partneranwälten durchzusetzen. Dies erfolgt selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Kein Papierkrieg mit der Airline
  • Wir kümmern uns um die ganze Arbeit
  • Sollte dies nötig sein, ziehen wir für Sie vor Gericht
  • Kein Erfolg, keine Kosten“: Nur bei Erfolg berechnen wir Ihnen ein Erfolgshonorar. Ansonsten ist unser Service für Sie kostenlos
  • Unsere Erfolgsquote liegt bei 98%

Kann ich einen abgelehnten Anspruch trotzdem noch bei Flug-Verspaetet.de einreichen?

Flug-Verspaetet.de überprüft jeden eingereichten Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung im Detail darauf, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie auch bereits abgelehnte Ansprüche einreichen können. Hierbei ist es irrelevant, ob der Anspruch von einem anderen Spezialisten für Fluggastrechte, oder von der Fluggesellschaft selbst abgewiesen wurde.

Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Anspruch ein ausführliches Dossier mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Flug und der entstandenen Probleme damit. Nach Erstellung des Dossiers wird entschieden, ob Ihr Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung tatsächlich besteht und es werden weitere Schritte evaluiert und eingeleitet. Durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams, können wir so auch Auszahlungen erwirken, die zuvor von den Fluggesellschaften, oder sogar anderen Anbietern abgelehnt wurden.

Wie kann Flug-Verspaetet.de mir beim Fordern meiner Entschädigung oder meiner Rückerstattung helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei Lufthansa durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!

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