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Drohne legt Flughafen Frankfurt lahm

Dienstag, 3. März 2020

Am Morgen des 2. März 2020 führten mehrere Drohnensichtungen am Flughafen Frankfurt dazu, dass der Flugbetrieb für eineinhalb Stunden eingestellt werden musste. Ankommende Flüge mussten umgeleitet werden und Starts waren nicht möglich, sodass es zu zahlreichen Ausfällen kam. Kurz nach 13 Uhr konnte der Flugbetrieb dann wieder aufgenommen werden.

Drohne legt Flughafen Frankfurt lahm

Was genau ist passiert?

Wie von der Bundespolizei vermerkt wurde, bemerkte ein Pilot gegen 11:15 Uhr vormittags eine Drohne im südlichen Bereich des Flughafens. Weitere Sichtungen folgten und es blieb zunächst unklar ob es sich dabei immer um dieselbe Drohne handelte. Zur genaueren Evaluation der Situation wurde schließlich die Landes- und Bundespolizei sowie ein Hubschrauber eingesetzt. Aufgrund der Vorkommnisse stellte die deutsche Flugsicherung vorerst keine Start- und Landegenehmigungen aus. Insgesamt fielen aufgrund der Drohne 13 Flüge aus und 64 mussten umgeleitet werden.

Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen sind in Deutschland verboten. Es muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Kilometern gewahrt werden. Bereits im vergangenen Jahr kam es allein am Flughafen Frankfurt zu 28 Drohnensichtungen.

Der Betreiber des Flughafens empfahl sich über den aktuellen Flugstatus zu informieren und betonte, dass Sicherheit selbstverständlich vorgeht. Bereits Anfang Februar kam es am Flughafen Frankfurt zu Störungen aufgrund einer Drohne. Damals mussten 20 Flüge umgeleitet werden.

Habe ich ein Recht auf Entschädigung, wenn der Flugbetrieb aufgrund einer Drohne eingestellt wird?

Leider besteht laut EU-Fluggastrechteverordnung kein Recht auf Entschädigung, wenn es aufgrund von Drohnen zu Flugverspätungen oder Ausfällen kommt. Die Fluggastrechte stufen Drohnenflüge als außergewöhnliche Umstände ein. Das bedeutet, dass die Airline nicht mit einer solchen Störung rechnen konnte und sie daher nicht verhindern konnte. Beispiele für solche außergewöhnlichen Umstände, welche auch Umstände höherer Gewalt genannt werden, sind beispielsweise schlechte Wetterverhältnisse oder medizinische Notfälle aufgrund eines erkrankten Passagiers.

Ein weiterer solcher Grund sind gesperrte Flughäfen. Da es bei Drohnenflügen im Bereich der Start- und Landebahnen eines Flughafens zu einer Einstellung des Flugbetriebs kommt, fallen auch diese unter den Mantel der Umstände höherer Gewalt.

Einen Lichtblick gibt es jedoch. Auch bei außergewöhnlichen Umständen sind Fluggesellschaften aufgrund der Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens zu sogenannten Betreuungsleistungen verpflichtet. Sollte ein Flug mehr als 2 Stunden verspätet sein, stehen Passagieren diverse Leistungen zu. Zu diesen zählen:

  • Verpflegung und Getränke
  • Telefonate und E-Mails
  • Übernachtungen im Hotel, falls notwendig
  • Transport zwischen Hotel und Flughafen, sowie zurück

Flugausfall Betreuungsleistungen

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Sollte Ihr Flug ausgefallen, überbucht, oder verspätet sein, haben Sie jedoch in vielen Fällen ein Recht auf Entschädigung. Technische Probleme am Flugzeug beispielsweise gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen können Ihnen bis zu 600€ Entschädigung zustehen.

Flugausfall Distanz Entschädigung höhe

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
  • 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
  • 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir bei einer Verspätung am Flughafen Frankfurt helfen?

Ihr Flug war verspätetüberbucht oder wurde gestrichen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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