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Warum fallen Flüge aus?

Freitag, 20. November 2020

Das Jahr 2020 ist ein Rekordjahr für Flugausfälle. Seit März sind durch den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie im Schnitt mehr als 50% aller Flüge ausgefallen. Aber zum Glück ist das nicht jedes Jahr der Fall. Normalerweise werden im Schnitt deutlich weniger Flüge annulliert. Dafür könnten die Gründe jedoch nicht unterschiedlicher sein. Wir haben ein paar der häufigsten Gründe für Sie gesammelt und erklären direkt, in welchen Fällen Sie Anspruch auf eine Entschädigung oder die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten haben. Sie wollen lieber direkt wissen, was Ihre Rechte für Ihren ausgefallenen Flug sind? Dann überprüfen Sie Ihren Flug ganz einfach und schnell in unserem kostenlosen Anspruchsrechner!

Meinen Anspruch prüfen

Flugausfälle aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Außergewöhnliche Umstände sind Gründe für Annullierungen, für die die Fluggesellschaft nicht selbst verantwortlich ist. In diesen Fällen haben Fluggäste immer dann einen Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Ticketkosten, wenn ihnen kein zumutbarer alternativer Flug von der Airline angeboten wurde.

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Schlechtes Wetter

Es nicht immer ganz einfach herauszufinden, ob ein Unwetter Schuld an einem Flugausfall  ist. Das ist abhängig vom Wetter am Start, aber auch am Zielflughafen. Auch der eingesetzte Flugzeugtyp ist entscheidend, denn abhängig von der Größe der Maschine können diese unter Umständen auch bei starkem Wind noch starten, während eine andere Maschine am Boden bleiben muss. Je nach der prognostizierten Länge des Unwetters und der Flughafenkapazität entscheidet sich, ob ein Flug gestrichen wird oder ob er sich nur verspätet.

Pandemieausbrüche

2020 ist wohl ein Ausnahmejahr für die Luftverkehrsbranche. In der Geschichte der Luftfahrt gab es bisher noch keine Pandemie, die den Flugverkehr derart stark eingeschränkt hat. Selbstverständlich können Airlines nicht für Krankheitsausbrüche verantwortlich gemacht werden. Eine Rückerstattung müssen sie dennoch innerhalb von 7 Tagen nach der Annullierung bezahlen.

Probleme am Flughafen

Ein Streik der Sicherheitsmitarbeiter, eine Panne im Computersystem, oder ein Sicherheitsverstoß sind alles Gründe, die zu einem Flugausfall führen können, ohne dass die Airline etwas daran ändern könnte. Auch Streiks des Bodenpersonals oder der Flugsicherung können häufig zu Chaos am Flughafen und damit zu Flugausfällen führen.

Meine Rückerstattung fordern

Andere Gründe für Flugausfälle

Neben außergewöhnlichen Umständen, gibt es selbstverständlich noch allerhand Gründe für Annullierungen, für die die betroffene Fluggesellschaft direkt verantwortlich ist. Jedes Mal, wenn dies der Fall ist, haben Passagiere ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person.

Flugausfall Entschädigung Flug-verspaetet.de

Technischer Defekt am Flugzeug

Aufgrund eines technischen Problems am Flugzeug kann es vorkommen, dass die Maschine nicht fliegen kann oder es schlicht zu unsicher wäre. Erst nach einer Reparatur und erneuten Sicherheitscheck darf das Flugzeug abheben.

Krankheit der Piloten oder Kabinenbesatzung

Wie in jedem Job, kommt es auch bei Airlines vor, dass die Mitarbeiter krank werden. Das ist besonders ärgerlich, da diese Ausfälle meist nur sehr kurz vor Arbeitsbeginn bekannt werden und häufig kann kein passender Ersatz gefunden werden. Dann hilft leider alles nichts, und der betroffene Flug muss ausfallen. Dennoch trägt die Fluggesellschaft natürlich die Verantwortung für ihre Angestellten und muss Passagiere für die Unannehmlichkeiten entschädigen.

Streik der Airline-Besatzung

Wenn die Airline-Besatzung, also Piloten oder das Kabinenpersonal, streiken, ziehen Passagiere häufig den Kürzeren. Je nach Streikbeteiligung kann eine komplette Airline über mehrere Stunden oder sogar Tage lahm gelegt werden und Fluggäste verpassen dann Familienfeiern, wichtige Termine oder ihren langersehnten Urlaub. Zum Glück zeigen Gerichte europaweit in den letzten Jahren Einsicht und machen Airlines mehr und mehr für diese Streiks verantwortlich. Wenn die Fluggesellschaft nämlich nicht beweisen kann, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um den Streik zu verhindern, müssen sie die Verantwortung für den Streik und die damit verbundenen Annullierungen tragen. Passagieren steht dann also eine Entschädigung zu.

Meine Entschädigung fordern

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt. Bei Flugausfällen gilt dieses Recht nur, wenn Sie von der Airline weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden.

Flugausfall Entschädigung Höhe Distanz Flug-verspaetet.de

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union, sowie bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
  • 600 € bei allen weiteren Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.

Unter welchen Umständen, kann die Fluggesellschaft die Höhe der Entschädigung reduzieren?

Sofern die betreffende Fluggsellschaft ihren Fluggästen einen Ersatzflug anbietet, kann die Höhe der Entschädigungszahlung unter Umständen um 50% reduziert werden. Um die Entschädigung kürzen zu können, muss der Flug allerdings zu einer ähnlichen Zeit wie der ursprünglich gebuchte Flug abheben. Diese Regelungen gilt es zu beachten:

  • Wurden Sie zwischen 7 bis 14 Tage im Voraus über die Änderung informiert, darf die neue Abflugzeit 2 Stunden früher oder die Ankunftszeit 4 Stunden später sein.
  • Wurden Sie 0 bis 7 Tage im Voraus über die Änderung informiert, darf die neue Abflugzeit 1 Stunde früher oder die Ankunftszeit 2 Stunden später sein.

Wann kann ich eine Rückerstattung verlangen und wann eine Entschädigung?

Bei Flugausfällen, über die Sie mehr als 14 Tage vor Abflug informiert wurden, steht Ihnen immer (egal aus welchem Grund die Annullierung vorfällt) eine Rückerstattung Ihrer Ticktkosten zu. Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat und für den Grund der Annullierung vernatwortlich ist, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Unter bestimmten Bedingungen kann die Entschädigungshöhe um 50% reduziert werden, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde. Ist die Airline nicht für die Annullierung verantworlich steht Ihnen ausschließlich eine Rückerstattung für den Flugausfall zu.

Schlechtes WetterAußergewöhnlicher UmstandMehr als 14 Tage vor AbflugRückerstattung oder zumutbarer Alternativflug
PandemieausbruchAußergewöhnlicher UmstandZwischen 14 und 4 Tage vor AbflugRückerstattung oder zumutbarer Alternativflug
Probleme am FlughafenAußergewöhnlicher UmstandWeniger als 7 Tage vor AbflugRückerstattung oder zumutbarer Alternativflug
Technischer Defekt am FlugzeugKein außergewöhnlicher UmstandMehr als 14 Tage vor AbflugRückerstattung oder zumutbarer Alternativflug
Krankheit der Piloten oder des KabinenpersonalsKein außergewöhnlicher UmstandZwischen 14 und 7 Tage vor AbflugEntschädigung und Alternativflug
Streik der Airline-BesatzungKein außergewöhnlicher UmstandWeniger als 7 Tage vor AbflugEntschädigung und Alternativflug

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meinem Flugausfall helfen?

Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Anspruchsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Entschädigung oder eine Rückerstattung zusteht und wie viel Geld Sie bekommen könnten. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

Meinen Anspruch prüfen

Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung oder Rückerstattung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab.

Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir zudem keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!