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Warum Sie keine Fluggutscheine als Entschädigung annehmen sollten

Dienstag, 9. Oktober 2018

Update vom 15. Mai 2020

Fluggesellschaften haben viel Erfahrung darin, wenn es darum geht, (keine) Entschädigung zu zahlen. Sie nutzen diverse Möglichkeiten und Tricks um es zu vermeiden, Passagiere für die Unannehmlichkeiten eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs zu entschädigen. Eine der beliebtesten Methoden ist es, den Fluggästen einfach einen Gutschein anzubieten - der dann für einen anderen Flug bei derselben Airline eingelöst werden kann. Wieso Sie dieses Angebot besser nicht annehmen, erklären wir im Folgenden.

Und falls Sie lieber direkt Ihre Entschädigung fordern wollen, können Sie Ihren Anspruch gerne über unseren kostenlosen Entschädigungsrechner bei uns einreichen:

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Gutschein vs. Rückerstattung

Im Fall von Flugannullierungen durch die Airline haben Passagiere grundsätzlich das Recht die Kosten für ihre Flugtickets vollständig von der Airline erstattet zu bekommen. Es ist egal aus welchen Gründen der Flug nicht stattfinden konnte. Also auch, wenn die Fluggesellschaft versucht, außergewöhnliche Umstände (z.B. schlechtes Wetter) vorzuschieben, steht Ihnen dennoch eine Rückerstattung zu.

Viele Airlines bieten Ihnen dann zunächst einmal einen Gutschein an. Das bedeutet, Sie bekommen das Geld für Ihr Ticket nicht zurück, sondern erhalten eine Gutschrift in der Höhe des Betrages, den Sie für Ihr Flugticket bezahlt haben. Diesen Gutschein können Sie dann für einen späteren Flug bei derselben Airline einreichen. Aber Vorsicht: Diese Gutscheine sind oft nur eine begrenzte Zeit gültig. Flüge zu einem späteren Zeitpunkt können außerdem teurer sein. Die Differenz zwischen dem Gutschein und dem neuen Ticket bezahlen Sie selbstverständlich selbst.

Was ist der Vorteil für Airlines?

Wenn Sie einen Gutschein annehmen, bleibt Ihr Geld bei der Airline. Die Fluggesellschaft kann es dann verwenden, wie immer sie will, denn offiziell sind Sie ja für die Unannehmlichkeiten auf Ihrem Flug kompensiert worden. Und wenn Sie dann noch einen neuen Flug buchen, der unter Umständen teurer ist, als der ursprüngliche Flug, verdient die Airline an Ihrem Flugausfall sogar noch Geld!

Oder aber Sie lösen den Gutschein gar nicht, oder nicht rechtzeitig ein. In diesem Fall haben Sie der Airline schlimmstenfalls hunderte von Euros bezahlt, ohne jemals verreist zu sein. Nur logisch also, dass Fluggesellschaften immer versuchen, ihren Kunden Gutscheine anzubieten.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Gutschein will?

Bleiben Sie stur. Rechtlich gesehen, haben Sie die Wahl, ob Sie lieber einen Gutschein wollen, oder ob Sie das Geld für Ihr Flugticket zurückhaben wollen. Oftmals behaupten Fluggesellschaften, dass Ihnen nur ein Gutschein zustehe, aber hören Sie icht darauf. Die Europäische Kommission bestätigte dieses Recht erneut im März und im Mai 2020. Egal, was Airlines also behaupten: Fluggäste haben grundsätzlich das Recht auf eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten.

Flug-verspaetet.de Tipp: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Krise werden tausende von Flügen täglich gestrichen und Passagiere ein Recht auf Erstattung ihrer Ticketkosten. Die Ticketkosten können Sie jedoch trotzdem von der Airline zurückverlangen. Sie wissen nicht genau wie das funktioniert und brauchen Hilfe beim Beantragen Ihrer Rückerstattung? Kein Problem! Flug-verspaetet.de hat 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Airlines und hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Rückerstattung von der Fluggesellschaft zu fordern. Und das Beste: Sollte die Airline Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen auszahlen, ist unser Service für Sie kostenlos! Sollte dies nicht geschehen, bringen wir die Fluggesellschaft vor Gericht und verschaffen Ihnen so Ihr Geld!

Überprüfen Sie Ihren Flug ganz einfach in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:

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Gutschein vs. Entschädigung

Neben dem Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten, haben Fluggäste zudem häufig ein Rech auf Entschädigung. Dieses wird in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt und gilt für Passagiere, deren Flug ausfällt oder mehr als 3 Stunden verspätet ist. Diese Entschädigung kann sogar bis zu 600 Euro betragen, je nachdem wie lange der betroffene Flug dauert.

Ein Recht auf Entschädigung besteht übrigens unabhängig vom Preis Ihres Flugtickets! Das bedeutet, wenn Ihr Flugticket besonders günstig war, kann die Entschädigungshöhe weit über den Kosten Ihres Tickets liegen. Viele Fluggesellschaften verheimlichen Passagieren daher dieses Recht und bieten stattdessen einfach Gutscheine an. Besonders perfide: Manche Airlines bieten dem Kunden einen Gutschein an, dessen Wert unter der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungssumme liegt. Teilweise heißt es dann irreführenderweise, dass es sich um eine nette Geste handeln würde, damit der Kunde die Verspätung nicht als zu schlimm in Erinnerung behält.

So könnten Sie Ihr Recht auf Entschädigung verlieren

Reisende sollten Gutscheine grundsätzlich nicht direkt annehmen. In diesen Fällen verlieren sie nämlich ihr gesetzlich vorgeschriebenes Recht auf Entschädigung. Aber bleiben Sie unbesorgt: Dies gilt nicht für Verpflegungsgutscheine. Bei Verspätungen ab 2 Stunden müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren Verpflegung und Getränke anbieten. Häufig geschieht dies in Form von Gutscheinen für Essen am Flughafen. Nehmen Sie diese Gutscheine ruhig an! Ihr Recht auf Entschädigung bleibt weiterhin bestehen.

Aber Vorsicht: Das Einzige, was es zu beachten gibt ist, dass Ihnen die Entschädigung nur zusteht, wenn der Grund für die Verspätung bzw. den Flugausfall auch in den Verantwortungsbereich der Airline fällt. Schlechtes Wetter z.B. gilt als außergewöhnlicher Umstand und ist kein Grund, um eine Entschädigung fordern zu können. Ihr Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Wie viel Geld steht mir zu?

Fluggäste, die sich dazu entscheiden, keinen Gutschein anzunehmen, sollten in jedem Fall versuchen eine Entschädigung von der Airline zu fordern. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Strecke Ihres Fluges.

Entschädigungshöhe Distanz Flugverspätung

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union und bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
  • 600 € bei allen weiteren Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.

Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?

Sollte Ihr Flug verspätetgestrichen oder überbucht sein, oder sich Ihr Flugplan geändert haben, haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben:

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